Wenn von einer Alltagsunterstützung die Rede ist, wird damit in der Regel eine Hilfe und ein Beistand zur Bewältigung von Aufgaben im Alltag verstanden. Angehörige übernehmen zum Beispiel den Einkauf für die Großeltern, die schlecht zu Fuß sind, oder aber die Tante betreut die Kinder ihrer Geschwister vertretungsweise.
Vor dem pflegerischen Hintergrund sind mit dem Begriff der Alltagsunterstützung jedoch Angebote verbunden, die dazu beitragen, Pflegebedürftigen zu helfen und pflegende Angehörige zu entlasten. Dies vor dem Hintergrund, dass die Alltagsunterstützung in der häuslichen Umgebung stattfindet, damit soziale Kontakte aufrecht erhalten werden können. Eine Alltagsunterstützung dient der eigenständigen Bewältigung des Alltags. Hierzu gehören beispielsweise
- Betreuungsangebote
- Angebote zur Entlastung im Alltag
- Angebote zur Entlastung von Pflegepersonen
Sofern Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad in häuslicher Versorgung von einem Angebot der Alltagsunterstützung Gebrauch machen möchten, können sie häufig den von der Pflegeversicherung gewährten Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 € im Monat (Stand: 2022) zur Finanzierung dieser Angebote nutzen. Hierfür ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich.
Damit die Kosten für eine Alltagsunterstützung auch erstattet werden, müssen die Abrechnungen von einem anerkannten Leistungserbringer stammen. Viele anerkannte Anbieter können auch nach Unterzeichnung einer Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Kunden erhalten in diesen Fällen eine Kopie der Abrechnung.
So kann beispielsweise auch CareWork & SHD die Leistungen aus der regional angebotenen stundenweisen Betreuung unmittelbar abrechnen. Das Angebot der stundenweisen Betreuung entspricht der Alltagsunterstützung nach § 45 a SGB XI und darf über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Infrage kommt aber auch die Umwandlung von Pflegesachleistungen oder der Einsatz von Leistungen aus der Verhinderungspflege. Hierfür ist jedoch das Vorhandensein eines Pflegegrades erforderlich. Zusätzlich können die Leistungen von anerkannten Anbietern im Rahmen der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Bei der von CareWork & SHD angebotenen stundenweisen Betreuung handelt es sich um eine flexible Alltagsunterstützung für die Bereiche Haushalt, Freizeit und Betreuung. Diese Alltagsunterstützung empfiehlt sich als zeitweise Seniorenbetreuung, für Kranke sowie Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen.
Informieren Sie sich bitte auf den Folgeseiten detailliert über das Angebot der stundenweisen Betreuung.