Eine Sterbebegleitung bietet Menschen Hilfe und Unterstützung in ihrer letzten Lebensphase. Unterschieden wird zwischen allgemeiner und spezialisierter Sterbebegleitung sowie zwischen ambulanten, teilstationären oder stationären Angeboten. Die meisten Palliativpatienten würden gerne ihre letzten Tage, Wochen oder Monate ihres Lebens zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld verbringen. Leider ist dies nicht immer möglich und eine stationäre Aufnahme wird unumgänglich. Eine stationäre Sterbebegleitung wird von Palliativstationen und Hospizen angeboten.
Eine entsprechend ambulante oder teilstationäre Unterstützung finden Interessenten bei Hospizdiensten und Palliativteams. Die Sterbebegleitung versorgt und begleitet sterbenskranke Menschen sowie deren Angehörige vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen Betreuung.
Unheilbar kranken Menschen soll in der letzten Phase ihres Lebens bis zu ihrem Tod ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden. Zu den Schwerpunkten in der Sterbebegleitung gehört daher die Schmerztherapie, die Symptomkontrolle, die Palliativpflege sowie die psychosoziale Betreuung von Patienten und Angehörigen. Eine Sterbebegleitung wird überwiegend im Bereich der Palliativversorgung angeboten. Palliativteams setzen sich in der Regel aus Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten zusammen.
Zu den spezialisierten Anbietern für die Sterbebegleitung gehören aber auch Hospize und Hospizdienste. Hier begleitet ein multiprofessionelles Team mit Ehrenamtlichen sowohl den Patienten als auch seine Familie über den Tod hinaus, da oftmals auch Trauerbegleitung angeboten wird. Ob ambulant oder stationär – die wichtigste Leistung in der Sterbebegleitung ist es, für Patienten und seine Angehörigen da zu sein. Das Gefühl der Entlastung und das Wissen darüber, wer in schwierigen Situationen weiterhelfen kann, wirkt sich auf alle Beteiligten grundsätzlich positiv aus.
Eine Sterbegleitung kann, muss aber nicht von Leistungsträgern wie Pflege- und Krankenkassen gefördert werden. Ambulante Hospizdienste werden von Krankenkassen gefördert oder durch Spenden finanziert, sodass für Patienten bei einer Inanspruchnahme keine Kosten entstehen. Ein Anspruch auf hospizliche Leistungen besteht jedoch nicht.