Im Bereich der Pflegeversicherung gilt grundsätzlich, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Das bedeutet, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung auch in die soziale Pflegeversicherung mit einbezogen werden. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, unterliegt dadurch auch der Versicherungspflicht in einer privaten Pflegeversicherung.
Die Leistungen einer privaten Pflegeversicherung entsprechen in Bezug auf Pflege mindestens den Basisleistungen einer gesetzlichen Pflegeversicherung. Hierzu gehören Leistungen wie
- Pflegehilfsmittel
- wohnraumverbessernde Maßnahmen
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Langzeitpflege
- Alltagsunterstützung
- häusliche Pflege durch Angehörige
- häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste
- teilstationäre Pflege
- vollstationäre Pflege
- Pflegesachleistungen
Dabei übernimmt die private Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Pflegekosten. Differenzen können aber durch Zusatzversicherungen abgesichert werden.
Privat Versicherte müssen also bei ihrer privaten Krankenversicherung oder einer anderen privaten Pflegeversicherung einen Versicherungsvertrag über eine Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Private Pflegeversicherungen basieren auf dem Anwartschaftsdeckungsverfahren, wonach Rückstellungen gebildet werden, um die Entwicklung der Beiträge im Alter moderat bzw. bezahlbar zu halten. Deshalb richten sich die Prämien nicht nach dem aktuellen Einkommen (wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung), sondern nach Lebensalter und Gesundheitszustand. Bei Beginn einer privaten Pflegeversicherung wird das jeweilige Versicherungsrisiko kalkuliert. Prämien dürfen dennoch nicht nach Geschlechtern gestaffelt werden. Außerdem dürfen Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen und bereits pflegebedürftige Menschen nicht vom Versicherungsschutz zurückgewiesen werden. Es ist bei privaten Pflegeversicherungen möglich, Kinder beitragsfrei mitzuversichern.
Versicherungsnehmer, die ohne Unterbrechung schon seit Einführung der privaten Pflegeversicherung versichert sind, wurden in Bezug auf die Prämie auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung begrenzt. Vergünstigungen sind für Menschen und Ehepartner mit geringfügigen Einkommen möglich. Bei späterem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung gilt in den ersten fünf Jahren keine Prämienbegrenzung und auch keine Ehegattenermäßigung. Danach darf die Prämie aber auch nicht den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung übersteigen.
Arbeitnehmer erhalten für eine private Pflegeversicherung einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers, der sich am Arbeitgeberanteil der sozialen Pflegeversicherung orientiert und maximal die Hälfte des Gesamtbeitrages beträgt.