Zahlt die Krankenkasse für die 24 Stunden Pflege
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad 1: | 0,00 € |
Pflegegrad 2: | 332,00 € |
Pflegegrad 3: | 573,00 € |
Pflegegrad 4: | 765,00 € |
Pflegegrad 5: | 947,00 € |
Zusätzlich wird ein Entlastungsbetrag für Betreuungsdienstleistungen in Höhe von 131,00 € pro Monat erstattet.
Durch die letzte Pflegereform sollen nun auch Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, die vorher nicht im Rahmen einer Pflegestufe berücksichtigt worden sind. Insbesondere Menschen mit Demenz profitieren von den neuen Regelungen. Die Beurteilung für einen Pflegegrad setzt den Fokus nämlich nunmehr darauf, welche Hilfen zur eigenständigen Bewältigung des Alltags erforderlich sind.
Ab dem Pflegegrad 2 leistet die Pflegekasse jährlich bis zu 1.774,00 € für die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen können und was Sie dabei beachten sollten, können Sie auch in unserem Pflege-Ratgeber nachlesen.
In unserem Ratgeber haben wir für Sie zudem übersichtlich die zu erwartenden Kosten und Zuschüsse für eine 24 Stunden Pflege zusammengefasst:
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