Beihilfe zu Pflegeaufwendungen

Bei der Beihilfe handelt es sich um einen finanzielle Hilfe in Fällen von Krankheit, Geburt, Pflege oder Tod für Beamte, Berufsrichter, Soldaten sowie deren nicht selbst sozialversicherungspflichtige Kinder und Ehepartner.

Beihilfeberechtigte und beihilfeberechtigte Angehörige erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllen. Festgestellt wird die Pflegebedürftigkeit in diesen Fällen für Versicherte der privaten oder sozialen Pflegeversicherung durch den MDK oder durch MEDICPROOF.

 

Variable Höhe der Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt einen Kostenanteil der Pflegeleistungen, wobei die Höhe der Beihilfe von vielen verschiedenen Faktoren bei Bund und Ländern abhängt.

Grundsätzlich gehören Pflegeleistungen zu den beihilfefähigen Leistungen. Die Beihilfe gleicht jedoch immer nur einen Teil der Kosten aus. Einen Einfluss auf die Höhe der Beihilfe hat auch der jeweilige Pflegegrad.

Bei einer häuslichen Pflege kommt es auch darauf an, wer die Leistungen in der Pflege übernimmt. Die Beihilfebeträge fallen zwischen pflegenden Familienangehörigen und professionellen Pflegediensten unterschiedlich aus. Das Pflegegeld für pflegende Familienangehörige ist in der Regel niedriger als die Beihilfe für einen ambulanten Pflegedienst. Die Höchstbeträge für die Beihilfe zu Pflegeaufwendungen unterscheiden sich in den Bundesländern stark.

Beihilfe zu Pflegeaufwendungen wird nur nach Antrag gewährt. Nach Bewilligung wird die Beihilfe ab dem Monat der ersten Antragstellung oder ab Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ausgezahlt.

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