Pflegegrad beantragen
Voraussetzungen für die Beantragung eines Pflegegrads
Wichtig ist, den Antrag auf Pflegegrad so früh wie möglich zu stellen, damit auch die Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen früh fließen. Erkrankungen wie Demenz beginnen häufig schleichend und schreiten mit der Zeit fort. Auch hier sollte nicht zu lange mit der Antragstellung gewartet werden, um „kein Geld zu verschenken“. Die Leistungen werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.
Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
- Kontaktieren Sie Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse oder wenden sich an einen Pflegestützpunkt in der Nähe. Sofern Sie dazu nicht in der Lage sind, können Sie Familienangehörige, Verwandte oder Bekannte damit beauftragen.
- Durch die Landesverbände der Pflegekassen werden online Vergleichslisten über Pflegeleistungen und Konditionen der zugelassenen Einrichtungen sowie anerkannte zur Alltagsunterstützung veröffentlicht. Fordern Sie diese Liste bei Ihrer Pflegekasse an, wenn Sie einen Leistungsantrag stellen.
- Nutzen Sie Ihren Anspruch auf frühzeitige und detaillierte Beratung durch die Pflegeberater Ihrer Pflegekasse. Dieser Anspruch gilt, wenn Sie dies wünschen, auch für Ihre Angehörigen oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Eine Pflegeberatung wird Ihnen nach Antragstellung angeboten, wobei der Termin innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durchgeführt werden muss. Ihre Pflegekasse teilt Ihnen mit, welcher Pflegeberater für Sie zuständig ist. Möglich ist auch, dass Ihnen ein Beratungsgutschein zur Verfügung gestellt wird, mit dem Sie sich an eine darin genannte unabhängige und neutrale Beratungsstelle wenden können. Die Kosten der Beratung innerhalb der bereits erwähnten zwei Wochen übernimmt die Pflegekasse. Auf Ihren Wunsch kann die Pflegeberatung auch zu Hause stattfinden und durch barrierefreie digitale Angebote ergänzt werden. Mehr Informationen halten Pflegestützpunkte bereit. Bei privat Versicherten wird die Pflegeberatung durch COMPASS Private Pflegeberatung angeboten. Die Berater besuchen Sie dann zu Hause, im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder sogar in der Reha.
- Sobald Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt haben, wird Ihre Pflegekasse ein Formular mit der Bitte um Ausfüllung und Rücksendung übermitteln und danach den Medizinischen Dienst oder andere Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragen.
- Bitten Sie Angehörige oder Pflegepersonen, bei der Begutachtung ebenfalls anwesend zu sein und etwas zu Ihren Beeinträchtigungen sagen können.
- Prüfen Sie, ob Ihre Pflege zu Hause längerfristig durch Ihre Angehörigen durchgeführt werden kann oder ob Sie auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen möchten. Ein ambulanter Pflegedienst kann ergänzend oder ausschließlich für Ihre Pflege beauftragt werden.
- Ist trotz potenzieller Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsangeboten örtlicher Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen eine Pflege zu Hause nicht möglich, lassen Sie sich bitte über geeignete vollstationäre Pflegeeinrichtungen beraten und informieren. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder an Mitarbeiter des örtlichen Pflegestützpunktes. Sie können sich auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 030 3406066-02 wenden. Wenn Sie privat versichert sind, können Sie sich an Ihre Versicherung oder an den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V wenden. Die bereits erwähnte COMPASS Private Pflegeberatung erreichen Sie kostenfrei unter der Rufnummer 0800 1018800.
- Sie erhalten nach der Begutachtung einen Bescheid, aus dem sich Informationen zur Pflegebedürftigkeit und zur Einstufung in einen Pflegegrad ergeben.
- Sind Sie mit den Entscheidungen im Bescheid der Pflegeversicherung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 1,2,3,4 und 5?
- Pflegekasse bescheinigt auf Basis des Gutachtens „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“
- Ergebnis zwischen 12,5 bis < 27 Punkten
- Pflegekasse bescheinigt auf Basis des Gutachtens „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“
- Ergebnis zwischen 27 bis < 47,5 Punkten
- Pflegekasse bescheinigt auf Basis des Gutachtens „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“
- Ergebnis zwischen 47,5 und < 70 Punkten
- Pflegekasse bescheinigt auf Basis des Gutachtens „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“
- Ergebnis zwischen 70 bis < 90 Punkten
- Pflegekasse bescheinigt auf Basis des Gutachtens „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“
- Ergebnis zwischen 90 und 100 Punkten
Pflegegrad bei den Pflegekassen beantragen
Nachfolgend listen wir die Webseiten der wichtigsten Pflegekassen, auf denen Sie weitere Informationen über den Antrag auf Pflegegrad erhalten können:
Besondere Antragsformen
Eilantrag
Sollten Sie sich wegen einer Krankheit oder Operation im Krankenhaus befinden und nicht absehen können, dass Sie danach wieder alleine klarkommen, sollten Sie möglichst schnell einen Eilantrag stellen. Kontaktieren Sie den Sozialdienst des Krankenhauses, damit auf kurzem Weg mit dem Medizinischen Dienst eine Eileinstufung erfolgen kann. Durch einen Eilantrag können Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten und müssen erst im Nachhinein an der Begutachtung teilnehmen. In dieser Begutachtung wird dann ermittelt, ob der Ihnen eingeräumte Pflegegrad zu Recht vergeben wurde oder abgeändert werden muss.
Höherstufungsantrag
Insbesondere bei chronisch fortschreitenden Erkrankungen entspricht der zugewiesene Pflegegrad vieler Betroffener nicht mehr der Realität bzw. dem tatsächlichen Bedarf an Hilfe und Unterstützung. Auch dann, wenn neue Krankheiten oder psychische Beeinträchtigungen hinzu kommen, erfordert dies einen hohen Aufwand in der Pflege und Versorgung. Machen Sie sich regelmäßig Gedanken darüber, ob Ihr Pflegegrad noch der tatsächlichen Situation entspricht. Achten Sie auch auf Hinweise Ihrer Pflegepersonen, dass sich etwas geändert hat, was den Pflegebedarf erhöht.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass sie weniger selbständig sind und sich Ihre Pflegesituation verschlechtert hat, gibt es die Möglichkeit eines Höherstufungsantrages. Die Höherstufung beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse. Sie benötigen dafür kein Formular, sondern können durch einen kurzen formlosen Brief Ihre Bitte um eine höhere Einstufung formulieren. Die Pflegekasse übermittelt zur Höherstufung dann ein Formular, das Sie ausfüllen und zurückschicken müssen. Es kann auch sein, dass noch einmal ein Gutachter beauftragt wird, der die aktuelle Pflegesituation bei Ihnen prüft.
Sowohl beim Erstantrag als auch beim Höherstufungsantrag besteht nach Zugang des jeweiligen Bescheides die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Wichtige Informationen rund um das Antragsverfahren
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Pflegegrad?
Ihre Pflegekasse muss innen innerhalb von 25 Arbeitstagen mitteilen, ob Ihnen ein Pflegegrad anerkannt wird oder nicht. Ausschlaggebend ist der Posteingang Ihres Antrages bei der Kasse. In akuten Fällen gibt es, wie erwähnt, die Möglichkeit eines Eilantrages mit einer Bearbeitungszeit von einer Woche. Hält die Kasse die jeweiligen Fristen nicht ein, steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch zu, der sich aktuell auf 70,00 € pro angefangene Woche der Verzögerung beläuft. Diesen Anspruch haben Sie nur, wenn die Kasse die Verspätung verursacht hat und Sie nicht mit mindestens Pflegegrad 2 in der vollstationären Pflege untergebracht sind.
Fazit
Den Antrag sollten Sie möglichst früh stellen, um auch schnell von den Leistungen profitieren zu können. Leistungen werden ab Antragstellung gewährt. Nutzen Sie alle Informations- und Beratungsmöglichkeiten durch Pflegeberatung und Pflegestützpunkte, die Sie unterstützen können. Gerne können Sie auch Kontakt zum CareWork & SHD Team aufnehmen, das Ihnen gerne weiterhelfen kann!