Bei der Finalpflege handelt es sich um pflegerische Maßnahmen in der sogenannten Finalphase; der eigentlichen Sterbephase eines Patienten[1]. Die Finalpflege als palliativ pflegerische Versorgung muss vom behandelnden Arzt verordnet werden und hat vordergründig die Wahrung der Bedürfnisse des sterbenden Patienten zum Inhalt.
Alle pflegerische Maßnahmen müssen sorgfältig abgewogen werden, ob sie wirklich notwendig sind, oder eher eine Belastung für den sterbenden Patienten darstellen. Der Grundgedanke der Finalpflege sind Tätigkeiten, die dem Sterbenden Erleichterung verschaffen und die Angehörigen unterstützen.
Hierzu gehört u.a. die Vermittlung zwischen Sterbendem und Angehörigen, die häufig mit den unklar sowie unkoordiniert geäußerten Bedürfnissen des Patienten überfordert sind. Dies ist auch der Grund, warum ausnahmslos geschulte und erfahrene Pflegekräfte in der Finalpflege eingesetzt werden sollten. Sie wissen die Lautäußerungen und Verhaltensweisen von Sterbenden einzuschätzen und können Patienten und Angehörige entsprechend informieren, beruhigen und entlasten. Palliative Maßnahmen werden in Absprache und auf Weisung des Palliativmediziners durchgeführt. Von den Kräften der 24-Stunden-Betreuung wird die Finalpflege unterstützt.