Wenn Senioren oder Pflegebedürftige im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, „springen“ häufig die Kinder oder andere Familienmitglieder ein. Sie fahren ältere Familienmitglieder zum Arzt, übernehmen schwerere Einkäufe oder helfen bei Anträgen, Bankdokumenten und anderem Schriftverkehr. Und auch wenn Kinder und Enkel vielleicht selbst beruflich stark eingebunden sind oder eine eigene Familie zu versorgen haben, nehmen sie regelmäßige Hilfeleistungen gerne in Kauf. Irgendwann ist jedoch ein Zeitpunkt erreicht, an dem die Unterstützung durch die Familie nicht mehr ausreicht. Das Alter oder auch Erkrankungen fordern ihren Tribut. In diesen Fällen stehen Angehörige dann vor der Frage, wie ältere Familienmitglieder optimal betreut und versorgt werden können.
Die ersten Gedanken gehen dann im Regelfall in Richtung ambulantem Pflegedienst oder Pflegeheim. Viele wissen nämlich gar nicht, dass es in der modernen Pflegelandschaft noch viel mehr Möglichkeiten der Seniorenbetreuung wie beispielsweise die stundenweise Betreuung für die zeitweise Unterstützung oder die viel umfangreichere 24 Stunden Betreuung gibt, bei der die jeweils eingesetzte Betreuerin sogar mit im Haushalt wohnt. Viele Pflegekonzepte können individuell auf Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten werden. Nicht immer muss also direkt ein Umzug ins Pflegeheim in Betracht gezogen werden. Im Alter zuhause wohnen bleiben zu können gehört letztendlich auch zu den Herzenwünschen fast aller Senioren.
Das Wichtigste im Überblick
- Neben den klassischen Methoden der Seniorenbetreuung gibt es viele individuelle Möglichkeiten der Versorgung von Senioren und Pflegebedürftigen
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Pflegeformen sind u. a. ambulante Pflege, Pflegeheim, betreutes Wohnen und 24-Stunden-Betreuung.
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Pflegeleistungen hängen vom Pflegegrad ab und starten ab Grad 2.
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Die 24-Stunden-Betreuung entlastet Angehörige und erhält die Selbstständigkeit der Senioren.
- Je nach Gesundheitszustand kann eine gesetzliche Betreuung erforderlich werden, um Entscheidungen im Sinne von betroffenen Senioren oder Pflegebedürftigen zu treffen
- Betreuer dürfen Entscheidungen in Bereichen wie Finanzen, Gesundheit und Wohnen treffen.
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Eine Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Betreuung vermeiden.
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Berufsbetreuer kosten bis zu 44 € pro Stunde, Angehörige erhalten 399 € im Jahr
Gesetzliche Betreuung von Senioren: Info & Ablauf
Kann ein Mensch aufgrund seines Gesundheitszustandes keine eigenen Entscheidungen mehr fällen, um seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, wird eine rechtliche Betreuung erforderlich. In der rechtlichen Betreuung wird eine Betreuungsperson ermächtigt, im Namen der zu betreuenden Person notwendige Entscheidungen zu treffen. Beantragen können eine rechtliche Betreuung nach Feststellung des Betreuungsbedarfs sowohl Ärzte, Pflegedienste, Nachbarn als auch Angehörige oder die jeweilige Person selbst.
Ein bestellter Betreuer darf Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen treffen. Hierzu gehören:
- Geldangelegenheiten, Vermögen, Vermögenswerte
- Wohn- und Aufenthaltsort
- Wohnungsangelegenheiten
- die Gesundheit betreffende Entscheidungen
- Rechtsangelegenheiten
Das zuständige Gericht kann eine rechtliche Betreuung anordnen. Bevor dies geschieht, muss der Richter den Sachverhalt überprüfen. Zu diesem Zweck erfolgt regelmäßig eine Befragung und die Beauftragung eines medizinischen Gutachtens, damit gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen beurteilt werden können. Wurde eine rechtliche Betreuung als notwendig erachtet, kann vom Betreuungsgericht entweder ein professioneller Betreuer oder aber ein Angehöriger als Betreuer bestellt werden. Sind keine Verwandten oder Angehörige für eine Betreuung vorhanden, wird das Gericht einen amtlichen Betreuer bestellen. Umgangen werden kann diese Vorgehensweise durch eine Vorsorgevollmacht. Durch eine Vorsorgevollmacht kann bereits vor Eintritt des Betreuungsbedarfs geregelt werden, wer später zum Betreuer bestellt werden soll.
In der rechtlichen Betreuung müssen Betreuer ein Mal pro Jahr gegenüber dem Betreuungsgericht Rechenschaft durch einen Bericht ablegen. Das Gericht überprüft dann, ob die Betreuung im Sinne der betreuten Person wahrgenommen wurde. Bei beruflichen Betreuern betragen die Betreuungskosten zwischen 27,00 € und 44,00 € pro Stunde. Die Kosten hierfür müssen von der Familie selbst getragen werden. Sind keine finanziellen Mittel dafür vorhanden, kann der Staat die Kosten übernehmen.
Wenn Familienangehörige die rechtliche Betreuung übernehmen möchten, müssen sie einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen. Das Gericht überprüft alsdann die Eignung als Betreuungsperson. Für die Betreuung erhalten Angehörige eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 399,00 € im Jahr. Eine gesetzliche Betreuung macht Sinn, wenn Familienmitglieder Entscheidungen treffen müssen. Angehörige kennen die betreute Person und können am besten in ihrem Sinne entscheiden. Nach dem in 2023 überarbeiteten Betreuungsrecht müssen Betreuer die Eigenständigkeit der betreuten Personen fördern. Sie müssen also dazu beitragen, dass betreute Personen so weit wie möglich Entscheidungen selbst fällen.
Die Regeln des Betreuungsrechts gelten auch für Menschen mit körperlichen Behinderungen. Die gesetzliche Betreuung wird auch dann nur bestellt, wenn Betroffene nicht mehr eigenständig Willenserklärungen abgeben können oder sich eine Betreuung wünschen. Auch in diesen Fällen prüft das Gericht zunächst den Betreuungsbedarf.
Betreuung von Senioren – welche Möglichkeiten gibt es?
Wenn ältere Menschen ihren Alltag mit Körperhygine, Ernährung, Mobilität und anderen Aufgaben nicht mehr eigenständig bewältigen können, müssen sie und ihre Angehörigen sich Gedanken über eine passende Seniorenbetreuung machen. Nahezu alle Senioren möchten gerne so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, weshalb sie Konzepte der häuslichen Pflege befürworten. Die verschiedenen Möglichkeiten sollen deshalb kurz präsentiert werden:
Ambulante Pflegedienste
Bei einem ambulanten Pflegedienst arbeiten professionelle Pflegekräfte, die zu vereinbarten Zeiten zu Pflegebedürftigen nach Hause kommen und sie vor Ort im Bereich der Grundpflege und – falls verordnet – der medizinischen Fachpflege unterstützen. Aber auch bei hauswirtschaftlichen Aufgaben und Alltagsdingen können die Pflegekräfte des ambulanten Dienstes Hilfe leisten. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Aufwand.
Finanzielle Unterstützung erhalten Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung. Die Pflegekassen verfügen über Leistungskataloge, die ambulanten Diensten eine Abrechnung ermöglichen. Übernommen werden die Kosten anteilig erst ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistungen. Durch den regelmäßigen Besuch der Pflegefachkräfte können pflegebedürftige Senioren oft weiter in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Ein Nachteil könnte sein, dass der Pflegedienst immer nur zeitweise ins Haus kommt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand und erhöht dadurch den Betreuungsbedarf, müssen zusätzliche Angebote genutzt werden oder Familienmitglieder einspringen.
Pflege in Pflegeheimen
Bei einem ausgeprägteren Pflege- und Betreuungsbedarf denken viele an die stationäre Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim. In stationären Einrichtungen werden Pflegekräfte beschäftigt, die die Bewohner pflegen und versorgen. Auch Arzttermine lassen sich oft direkt im Heim wahrnehmen, da Ärzte regelmäßig Hausbesuche im Heim durchführen. Viele Senioren scheuen jedoch, ihre gewohnte Umgebung zu verlassen. Sie fühlen sich zu Hause sicher und geborgen. Im Altenheimen gelten darüber hinaus auch Vorgaben für Essenszeiten, Freizeit, Besuche und Ruhezeiten. Viele Pflegebedürftige können deshalb ihren gewohnten Routinen nicht mehr nachgehen. Auch Familienangehörige können nur zu den Besuchszeiten ins Heim kommen.
In vielen Pflegeheimen wird auch Kurzzeitpflege angeboten, die spontane Situationen überbrücken kann. So kann eine zeitlich begrenzte Kurzzeitpflege beispielsweise nach einem Unfall oder einer Operation unterstützen, wenn niemand eine häusliche Versorgung leisten kann. Gleiches gilt für die Verhinderungspflege für den Fall, dass pflegende Angehörige kurzfristig ihren Pflegeaufgaben nicht nachkommen können. Bis zu maximal sechs Wochen können Pflegebedürftige die Verhinderungspflege im Heim in Anspruch nehmen.
Betreutes Wohnen
Ein betreutes Wohnen findet in einer speziellen Einrichtung statt, die wohnlich und angenehm gestaltet wurde. Hier leben mehrere Pflegebedürftige und Senioren zusammen, wobei sie eigene Zimmer oder Wohnungen haben. Bei Bedarf können sie Leistungen von anwesenden Pflegekräften in Anspruch nehmen. Im betreuten Wohnen bleiben Senioren weitestgehend selbstständig, aber erhalten dennoch eine bedarfsgerechte Versorgung. Im betreuten Wohnen profitieren ältere und kranke Menschen vom sozialen Miteinander. Aber auch hierfür muss in der Regel ein Umzug durchgeführt werden, was vielen schwer fällt.
24 Stunden Betreuung zu Hause
Wenn betreuungsbedürftige Senioren nicht umziehen möchten, sondern gerne zu Hause wohnen bleiben wollen, bietet sich das Alternativkonzept der 24 Stunden Betreuung an. Bei dieser Betreuungsform zieht eine im Vorhinein sorgfältig ausgewählte Betreuungskraft mit in den Haushalt ein und kümmert sich vor Ort um Aufgaben aus dem Haushalt, der Grundpflege und Begleitung im Alltag. Damit sich die Betreuungskräfte abwechseln können und damit stets eine Ersatzkraft bereitsteht, wird bei jedem Auftag ein Team aus zwei bis drei geeigneten Betreuungskräften ausgesucht. Voraussetzung für eine 24 Stunden Betreuung ist ein separates Zimmer; beispielsweise ein Gästezimmer oder nicht mehr benötigtes Kinderzimmer, in das sich die jeweils eingesetzte Betreuerin zurückziehen und schlafen kann.
Die Seniorenbetreuung in den eigenen vier Wänden ermöglicht eine flexible Tagesgestaltung. Die Betreuerin kann auf Wunsch alle Mahlzeiten zubereiten, die Wohnung sauber halten und bei der Körperhygiene helfen. Auch gemeinsame Aktivitäten wie beispielsweise Spaziergänge oder Gesellschaftsspiele sind möglich. Die Betreuungskräften leisten genau dort Hilfe, wo sie gebraucht wird. Nach dem Konzept der aktivierenden Pflege bleibt so die Selbstständigkeit von Senioren weitestgehend erhalten. Eine 24 Stunden Pflege kann bei Notwendigkeit einer medizinischen Fachpflege mit regelmäßigen Besuchen eines ambulanten Pfegedienstes kombiniert werden. Auch eine Unterstützung bei häuslichen Therapien wie Physiotherapie oder Logopädie leisten die Betreuerinnen gern. Durch die umfangreichen Leistungen und die nahezu durchgängige Anwesenheit der Betreuungskraft werden pflegende Angehörige enorm entlastet.
Bei Vorhandensein eines Pflegegrades können Leistungen der Pflegeversicherung teilweise für eine 24 Stunden Pflege verwendet werden. Informieren Sie sich jetzt detaillierter über die 24 Stunden Betreuung von CareWork & SHD!
Stundenweise Betreuung zu Hause
Ebenfalls aus dem Bereich der häuslichen Versorgung stammt die stundenweise Betreuung, die sich dann anbietet, wenn zeitweise Unterstützung erforderlich ist. Hierzu gehören Leistungen für einen kurzfristigen oder begrenzten Zeitrahmen. Auch bei der stundenweisen Seniorenbetreuung können die Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter bei Haushaltsarbeiten unterstützen oder Begleitung zu Terminen leisten. Erledigt werden können beispielsweise Tätigkeiten wie Einkäufe, Reinigungsarbeiten oder Kochen. Im Freizeitbereich werden Spaziergänge oder andere Aktivitäten für das soziale Miteinander, Gesellschaft und Unterhaltung von den Alltagsbegleitern angeboten. Während der stundenweisen Betreuung erhalten pflegende Angehörige die Möglichkeit, für sich selbst Aufgaben zu erledigen oder einfach mal eine Pause von der Pflege zu machen.
Damit die Kosten für die stundenweise Seniorenbetreuung ganz oder teilweise von der Pflegeversicherung übernommen wird, muss ein Pflegegrad vorhanden und der Anbieter nach § 45a SGB XI bei der Pflegekasse anerkannt sein. Dann können Pflegeleistungen wie insbesondere der Entlastungsbetrag; aber auch Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Teilen für eine stundenweise Betreuung verwendet werden. Die stundenweise Betreuung von CareWork & SHD ist entsprechend anerkannt und kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Erfahren Sie jetzt mehr über die vielen Vorteile der stundenweisen Betreuung!
Welche Kosten fallen bei einer Seniorenbetreuung an?
Wenn Menschen älter werden oder sich eine Krankheit bemerkbar macht, kann sich ein Betreuungsbedarf sowohl schleichend als auch plötzlich entwickeln. Bei Erkrankungen wie Demenz benötigen Betroffene mit der Zeit immer mehr Hilfe, während nach einem Unfall unmittelbar Unterstützung geleistet werden muss. In beiden Fällen sollte so früh wie möglich ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, damit die Pflegebedürftigkeit festgestellt und eine Einteilung in einen Pflegegrad vorgenommen wird. Beides ist ausschlaggebend für den Erhalt von Pflegeleistungen. Eine Antragstellung kann zunächst formlos erfolgen. Die Pflegekasse wird dann den MD – Medizinischen Dienst oder Medicproof bei privat Versicherten mit einer Pflegebegutachtung beauftragen. Bei ihrem Gutachten richten sich die Sachverständigen nach der noch vorhandenen Selbstständigkeit. Sie schätzen aber auch körperliche und psychische Beeinträchtigungen ein und empfehlen im Anschluss der Pflegeversicherung einen Pflegegrad.
Schon ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige je nach Pflegesituation Leistungen für Pflegegeld, Pflegesachleistungen ode Tages- und Nachtpflege. Bei Überschreitung der gewährten Höchstbeträge müssen Eigenanteile selbst finanziert werden. Die aktuelle Situation ab 01.01.2025 stellt sich wie folgt dar:
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Betreuungs- u. Entlastungsleistungen |
1 | 0,00 € | 0,00 € | 131,00 € |
2 | 332,00 € | 761,00 € | 131,00 € |
3 | 573,00 € | 1432,00 € | 131,00 € |
4 | 765,00 € | 1778,00 € | 131,00 € |
5 | 947,00 € | 2200,00 € | 131,00 € |
Ab Pflegegrad 2 kann Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige beantragt werden. Die Pflegesachleistungen sollen die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Teilen abdecken. Was aber die Pflege und Versorgung letztendlich kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei Pflegediensten kommt es mitunter auf die Leistungen der Pflegekräfte an. Im Pflegeheim oder im betreuten Wohnen müssen neben den Pflegekosten auch Kosten für Logis, Unterbringung und Bereitschaftsdienste eingerechnet werden. In der 24 Stunden Betreuung richten sich die Kosten danach, was sich Auftraggeber wünschen und benötigen. Dies betrifft nicht nur die Aufgaben, die die Betreuungskraft durchführen soll, sondern auch ihre Qualifikation. In der stundenweisen Betreuung werden in der Regel feste Stundensätze berechnet.
Wie sich die Pflegeleistungen auf die 24 Stunden Betreuung auswirken können, hat das Team von CareWork & SHD in der Finanzierungsübersicht zusammengestellt.
Seniorenbetreuung mit CareWork & SHD
Sowohl bei der stundenweisen Betreuung als auch bei der 24 Stunden Betreuung von CareWork & SHD werden erfahrene Betreuungskräfte eingesetzt, die den Umgang mit Senioren und Pflegebedürftigen gewohnt sind. Die Betreuerinnen übernehmen viele Tätigkeiten im Haushalt. Sie reinigen die Wohnung, kümmern sich um die Wäsche oder sorgen mit liebevoll zubereiteten Mahlzeiten für eine gesunde Ernährung. Auch dann, wenn Senioren ihrer Körperhygiene nicht mehr allein nachkommen können, werden sie von den Betreuerinnen unterstützt. Nicht zuletzt profitieren ältere und kranke Menschen von Unterhaltung und Gesellschaft. Bei Menschen mit Demenz trägt eine 24 Stunden Betreuung zu mehr Sicherheit bei, da die Betreuerin fast durchgehend anwesend ist.
Im Gegensatz zu vielen anderen Betreuungskonzepten kümmert sich eine Betreuungskraft in der 24 Stunden Betreuung um eine Person bzw. ein im Haushalt lebendes Paar. Von dieser umfangreichen 1:1 Betreuung profitieren nicht nur Senioren und Pflegebedürftige, sondern auch Familienmitglieder. Angehörige werden entlastet und können sich auf Besuche oder gemeinsame Aktivitäten mit ihren Eltern oder Großeltern profitieren. Sie wissen ihre Lieben in guten Händen, wenn sie nicht selbst vor Ort sein können.
Prüfen Sie jetzt, ob die 24 Stunden Betreuung auch für Sie oder Ihr Familienmitglied in Betracht kommt und informieren sich bei CareWork & SHD!