Thema 24 Stunden Betreuung –
Aufklärung gegen Missverständnisse und Fehleinschätzungen
Liebe Leserinnen und Leser!
Wir von der Unternehmensgruppe CareWork/SHD haben uns auf die sog. 24 Stunden Betreuung als alternatives Betreuungskonzept spezialisiert. Um für unsere Kunden Dienstleistungen und Services aus einer Hand gewährleisten zu können, fokussiert sich die CareWork als Direktanbieter auf die Betreuung im Rahmen des gesetzeskonformen Entsendemodells und die SHD auf die Seniorenbetreuung durch gewerblich tätige Betreuungskräfte. Wir haben demnach all unsere Kompetenzen unter einem Dach gebündelt, um das Konzept der 24 Stunden Betreuung auf eine legale, rechtssichere, qualitätsorientierte und kundenfreundliche Art und Weise anbieten zu können.
Dennoch haben auch wir immer wieder gegen Vorurteile zu kämpfen, die auf Missverständnissen, Fehleinschätzungen und nicht zuletzt den einschlägigen Erfahrungen aus dem „Schwarzmarkt“ beruhen, von dem wir uns in aller Deutlichkeit distanzieren. Aus diesem Grunde möchten wir durch Aufklärung dazu beitragen, was Sie über eine das Betreuungskonzept wissen sollten:
Charakteristisch „24 Stunden Betreuung“
Zunächst muss auf den Begriff der sogenannten „24 Stunden Betreuung“ eingegangen werden. Der Begriff ist zwar geläufig, aber eben auch irreführend und sollte eher als Arbeitstitel, aber nicht als Leistungsbeschreibung betrachtet werden. Aus diesem Grund wird offiziell der Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG) genutzt.
Das alternative Betreuungskonzept beinhaltet, dass Betreuungskräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern im zu betreuenden Haushalt in Deutschland arbeiten. Die Betreuungskräfte vereinen die Berufssparten der Haushaltshilfe, der Pflegehilfe und der Betreuungskraft. Die jeweils eingesetzte Betreuungskraft wohnt für die Dauer ihres Einsatzes mit im zu betreuenden Haushalt und übernimmt dort hauswirtschaftliche sowie grundpflegerische Aufgaben.
Betreuungskräfte aus Polen werden schlecht bezahlt?
Dass es in Deutschland Betreuungskräfte aus Osteuropa gibt, die ohne eine soziale Absicherung „schwarz“ arbeiten und dies auch noch für einen Hungerlohn tun, möchten wir gar nicht abstreiten. Dennoch dürfen Sie sich sicher sein, dass die von uns eingesetzten Betreuungskräfte vernünftig verdienen.
Dabei müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass das monatliche Entgelt in beiden Ländern einen verschiedenen Wert innehat. Während eine Altenpflegerin in Deutschland monatlich etwa 3.000 € brutto verdient und mit dem durch hohe Steuern und Sozialabgaben reduzierten Nettoverdienst kaum über die Runden kommt, werden unsere nach dem Entsendemodell eingesetzten Betreuungskräfte je nach individueller Betreuungssituation und -anforderung mit Verdiensten zwischen 1.300 € und 1.800 € pro Monat entlohnt.
Die Betreuungskräfte arbeiten abwechselnd in Deutschland und Polen, wobei die Zyklen durchschnittlich sechs Wochen betragen. In Deutschland werden sie kostenmäßig dadurch entlastet, dass sie mit im zu betreuenden Haushalt leben und somit keinen zusätzlichen Aufwand für Kost und Logis haben. Auch die Fahrtkosten zum Einsatzort und zurück werden übernommen. Besonders wichtig ist aber, dass beim Entsendemodell die Sozialabgaben im jeweiligen Herkunftsland ausgeglichen werden, weshalb die Betreuungskräfte auch kranken- und rentenversichert sind. Bei den gewerblich tätigen Betreuungskräften schließt die SHD zusätzlich im Auftrag der Betreuungskräfte eine private Krankenversicherung ab, sodass auch hier eine soziale Absicherung gewährleistet ist. Selbstverständlich sind alle Betreuungskräfte haftpflichtversichert.
Betreuungskräfte aus Polen sind nicht legal?
Die von der Unternehmensgruppe CareWork/SHD eingesetzten Betreuungskräfte arbeiten völlig legal in Deutschland! Für die legale Zusammenarbeit mit Betreuungskräften aus Polen gibt es sogar mehrere gesetzeskonforme Modelle. Die CareWork bevorzugt dabei das Entsendemodell, bei dem die Betreuungskraft einen Werkvertrag mit dem Unternehmen schließt und dadurch der Ausgleich von Steuern, Krankenkassen- und Sozialabgaben ordnungsgemäß geregelt ist. Die Entsendung erfolgt nach Maßgabe der Dienstleistungsfreiheit mit dem sogenannten A1-Formular.
Die SHD fokussiert sich auf den Einsatz von selbstständigen Betreuungskräften mit Gewerbesitz in Deutschland und dient als zentraler Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Kunden. Zu den zentralen Dienstleistungen gehören Analysen der Betreuungssituation, das Vorschlagen von entsprechend passenden Betreuungskräften sowie die Abwicklung der gesamten Organisation. Hierzu gehört naturgemäß auch, dass sich die SHD um die Krankenversicherungen der Betreuungskräfte kümmert, die Kunden betreut sowie die Beförderung und Auswechslung von gewerbetreibenden Betreuungskräften sicherstellt.
Übervorteilung von Kunden und Betreuungskräften?
Unsere Unternehmensgruppe legt gesteigerten Wert auf Fairness und Transparenz. Deshalb werden auch zwischen den Unternehmen, den Kunden und den Betreuerinnen verbindliche Verträge geschlossen, um alle Parteien unter rechtlichen Schutz zu stellen.
Geregelt werden u.a. Entgelte, der Betreuungsumfang sowie die Leistungen der Betreuerinnen. Hierzu gehören in der sog. 24 Stunden-Betreuung hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Aufgaben aus der Grundpflege sowie der aktivierenden Pflege; keinesfalls aber Maßnahmen aus der medizinischen Fachpflege, was wiederum legale Anbieter von sogenannten „schwarzen Schafen“ unterscheidet.
Schlechte Beratungsleistungen?
Die CareWork ist seit 2006 fest etabliert, kann auf mehr als 25.000 Betreuungseinsätze in Deutschland zurückblicken und ist das erste Unternehmen in diesem Bereich überhaupt, das ein TÜV- Rheinland Zertifikat vorweisen kann. Auch die SHD kann im Ursprung seit ihrer Gründung im Jahr 2007 ebenfalls zahlreiche erfolgreiche Betreuungen verbuchen. Dieser Erfolg basiert naturgemäß auch auf den detaillierten Beratungsleistungen, von denen Kunden profitieren. Eine adäquate Beratung und die Übermittlung von Fragebögen liegt auch im Interesse der Unternehmensgruppe, um möglichst passende Betreuungskräfte aussuchen und vorschlagen zu können.
Betreuungskräfte werden nicht geschützt?
Legal wirkende Anbieter sind genauso abhängig von ihren Betreuungskräften wie auch von ihren Kunden. Sie verstehen sich als zentrale Schnittstelle zwischen Kunden und Betreuungskräften, die Konflikte unmittelbar erkennen und lösen. Alle Parteien profitieren von dieser Flexibilität und Neutralität.
Es ist also niemandem daran gelegen, dass Betreuungskräfte vorzeitig kündigen und schnell für Ersatz gesorgt werden muss. Auch ist es nicht im Interesse der Unternehmensgruppe, dass Kunden unzufrieden sind und aus diesem Grund die Rechnung kürzen. Letztendlich basiert der Erfolg also auf einer zufriedenstellenden Lösung auf beiden Seiten.
Betreuungskräfte werden ausgebeutet?
Bei der sog. 24-Stunden-Betreuung, bei der pflegebedürftige Menschen gut versorgt werden und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, während legal entsendete Betreuungskräfte aus Polen sich durch diese Arbeit einen abgesicherten Lebensunterhalt verdienen können, kann wohl kaum von Ausbeutung gesprochen werden.
Im Vergleich mit einer Unterbringung im Alten- oder Pflegeheim profitieren Kunden bei der sog. 24 Stunden Betreuung von einem würdevollen Lebensabend im eigenen Zuhause. Das Betreuungskonzept sieht vor, dass sich die jeweils eingesetzte Betreuungskraft in einem Verhältnis von 1:1 bzw. 1:2 bei Eheleuten um die Betreuung kümmern kann. In stationären Einrichtungen müssen Pflegekräfte gleichzeitig deutlich mehr Bewohner und Pflegebedürftige versorgen.
Betreuungskräfte und Kunden werden ausgenommen?
Seriöse Unternehmen entlohnen ihre Betreuungskräfte angemessen und müssen aufwendige organisatorische Aufgaben bewältigen, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Dafür ist ein Personalaufwand erforderlich, der eine kontinuierliche Erreichbarkeit erfordert, um beispielsweise Konflikte zu lösen oder Ersatzpersonal in Notfällen zu stellen.
Dies ist auch der Grund dafür, dass seriöse Anbieter mit einem großen und beständigen Personalstamm arbeiten und die Betreuungskräfte weiter geschult und ausgebildet werden. Dass diese Bemühungen viel Geld kosten, sollte klar sein. Die CareWork versteht sich als Direktanbieter eines Qualitätsproduktes und ist mittlerweile mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert worden. Auch diese Bemühungen, von denen letztendlich alle Parteien profitieren, kosten Geld. Im Durchschnitt „verdient“ ein seriös arbeitendes Unternehmen an einem Betreuungsauftrag daher höchstens 15 %, was im Vergleich zu anderen Dienstleistungen einer sehr geringen Gewinnmarge entspricht.
Betreuungskräfte aus Polen nehmen den Deutschen die Arbeitsplätze weg?
Um dieses Missverständnis aufzuklären, bedarf es eigentlich nur zwei Wörter: Pflegenotstand und Fachkräftemangel! Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt aufgrund des demografischen Wandels rapide an. Im Gegensatz dazu sind die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich noch immer verhältnismäßig unattraktiv. Viele Stellen in Alten- und Pflegeheimen, aber auch in Krankenhäusern und Kliniken können nicht besetzt werden, weshalb mittlerweile auf der ganzen Welt händeringend nach Personal gesucht wird.
Im Bereich der häuslichen Pflege sieht es nicht anders aus. Zu viele Pflege- und Betreuungsbedürftige suchen nach Betreuungspersonal. Würden Betreuungskräfte aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern nicht in Deutschland arbeiten, könnte vielen Menschen schlicht nicht geholfen werden. Solange Politik und andere Verantwortliche nichts tun, um Pflegeberufe attraktiver und zukunftssicher zu gestalten, wird dieser Pflegenotstand auch bleiben und sich noch verschärfen.
Missverständnisse, mit denen unsere
Betreuungskräfte zu kämpfen haben
Die CareWork ist seit 2006 etabliert und hat im Laufe der Zeit mehr als 25.000 Betreuungsaufträge abgewickelt. Immer wieder werden wir jedoch von unseren Betreuungskräften kontaktiert, um Konflikte zu lösen und Probleme zu beseitigen. Auch diese Missverständnisse und Fehleinschätzungen möchten wir gerne aus dem Weg räumen:
Sobald die Betreuungskraft aus Polen da ist,
haben Angehörige nichts mehr zu tun?
Auch wenn die Bezeichnung der sog. 24 Stunden Betreuung vermuten lässt, dass das Betreuungskonzept durchgehend über Tag und Nacht praktiziert wird, sollte schon aus Gründen der Logik feststehen, dass kein Mensch 24 Stunden rund um die Uhr arbeiten kann und darf.
Die eingesetzten Betreuungskräfte haben – wie auch alle anderen Berufstätigen – geregelte Arbeitszeiten und auch Freizeiten. Durch das Wohnen und Arbeiten im deutschen Haushalt sind die Betreuungskräfte zwar sehr präsent und bieten ein Höchstmaß an Sicherheit, sollten jedoch nicht mit Aufgaben bedacht werden, die nicht zu ihrem Aufgabengebiet gehören. Hierzu gehört beispielsweise die medizinische Behandlungspflege, die die Betreuungskräfte gar nicht durchführen dürfen und auch dazu angehalten werden, dies nicht zu tun.
In schwierigen Betreuungssituationen mit besonders hilfsbedürftigen Menschen ist die Betreuungskraft zwar zentraler Ansprechpartner, muss aber von Familienangehörigen unterstützt und bei Bedarf vom medizinischen Pflegedienst entlastet werden. Zu einer harmonischen Betreuungssituation gehören auch die Angehörigen, die sich mit der Betreuungskraft in Bezug auf Freizeit und eine entsprechende Vertretung absprechen. Ein freier Tag wird den Betreuungskräften pro Woche zugesichert, sodass dann die Familienangehörigen bei Bedarf „einspringen“ müssen.
Eine sog. 24-Stunden-Betreuung geht rund um die Uhr?
Und nochmal: Nein! Die Tatsache, dass die Betreuungskraft mit im Haushalt wohnt, bedeutet nicht, dass sie sich rund um die Uhr kümmern muss. Die Betreuungskraft hat das Recht, sich für Freizeit und Privatleben in ihr Zimmer zurückziehen zu dürfen und muss nicht beispielsweise dann Einsatz zeigen, wenn dem Betreuten schlicht langweilig ist. Sie hat sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren und ihre Arbeitszeit zu erfüllen. Vielmehr ist unseres Erachtens doch das Wissen wert, dass die Betreuungskraft auch dann Tag und Nacht anwesend ist, wenn ein Notfall eintritt. Vergleichbar mit einer Rufbereitschaft bietet die sog. 24-Stunden-Betreuung dadurch ein Höchstmaß an Sicherheit.
Eine gute Betreuung ist abhängig von der Sprache?
Die eingesetzten Betreuungskräfte stammen aus Polen oder anderen osteuropäischen Staaten und sprechen entweder gar kein, ein wenig oder sogar sehr gut Deutsch. Allerdings ist es eher die entscheidende Kompetenz der eingesetzten Betreuungskraft, auch ohne Worte zu erkennen und zu verstehen, was der Betreute wünscht und braucht, was sie auszeichnet.
Selbst bei Betreuungskräften, die gar kein Deutsch sprechen, kann eine Betreuung sehr harmonisch verlaufen. Die Verständigung muss keine Barriere darstellen und tut dies in der Praxis auch gar nicht. Entweder wird sich zu Anfang mit „Händen und Füßen“ verständigt, oder gemeinsam Deutsch gelernt, was häufig sogar allen Parteien Spaß macht.
Je länger eine Betreuungskraft vor Ort ist, desto besser ist die Betreuung?
Nicht ohne Grund wird für jeden einzelnen Betreuungsauftrag ein Team aus Betreuungskräften und Springern zusammengestellt, das sich in Zyklen von durchschnittlich sechs Wochen in Deutschland abwechselt. Die Betreuungsarbeit ist anspruchsvoll sowie anstrengend und die Betreuungskräfte haben in der Regel auch Familie zu Hause in Polen, sodass diese Wechselintervalle nur als fair bezeichnet werden können. Wieder in der Heimat hat die Betreuungskraft Gelegenheit, sich auszuruhen und für ihren nächsten Einsatz in Deutschland Kraft zu schöpfen, was letztendlich auch einer kontinuierlich hohen Betreuungsqualität dient.
Zudem ist es auch für die Betreuungssituation nicht gut, dass sich die Parteien zu sehr aneinander gewöhnen. Ohne die natürliche Distanz kommt es schneller zu Streitigkeiten und Problemen, wie wir sie aus anderen freundschaftlichen oder sogar familiären Beziehungen kennen. Um dies zu vermeiden, hat sich in der Praxis ein Wechsel der Betreuungskräfte nach zwei bis drei Monaten bewährt.
Aufgeklärt?
Wir hoffen, Sie mit unseren Ausführungen darauf aufmerksam gemacht zu haben, dass das Konzept der sog. 24 Stunden Betreuung von seriösen Unternehmen eine echte Chance darstellt. In Anbetracht der so häufig geäußerten Wünsche von Senioren und Pflegebedürftigen, nicht in ein Heim zu müssen und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu dürfen, halten wir unsere Betreuung für den richtigen Schritt in die häusliche Pflege.
Alle Parteien werden durch eine legale Betreuung in häuslicher Gemeinschaft entlastet und abgesichert, wobei das Hauptaugenmerk immer auf einem würdevollen und menschlichen Umgang miteinander liegen sollte.
Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie wohlauf!