Die Pflegebranche deckt nicht nur die Pflege und Versorgung von alten und kranken Menschen im Rahmen der Altenpflege ab. Menschen jeden Alters, die mit einer Behinderung geboren oder durch Krankheit oder Unfall dauerhaft pflegebedürftig werden, können von einer Behindertenpflege profitieren.
Ausschlaggebend für die Behindertenpflege ist dabei die Definition der Behinderung. Von einer Behinderung wird ausgegangen, wenn ein Mensch in seiner körperlichen Funktion, seelischen Gesundheit oder geistigen Fähigkeit wahrscheinlich länger als sechs Monate in seinem Alltag eingeschränkt ist. Unterschieden wird in körperlichen, psychischen und geistigen Behinderungen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Grad der Behinderung, der durch das deutsche Schwerbehindertenrecht definiert wird. Dieser beginnt bei Faktor 20 und reicht bis zu 100, wobei ab einem GdB von 50 von einer Schwerbehinderung mit entsprechendem Anspruch auf Schutz und Förderung ausgegangen wird.
Da die Behindertenpflege besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert, wird sie je nach Ausprägung der Behinderung eher selten allein von Familienmitgliedern durchgeführt. Auf die Behindertenpflege spezialisierte Pflegedienste, Pflegeheime und Institutionen sind auf die Pflege und Versorgung behinderter Menschen jeden Alters eingerichtet. Die Behindertenpflege zielt darauf ab, behinderten Menschen trotz ihrer Einschränkungen ein menschenwürdiges und selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen.
Welches Betreuungskonzept wir im Rahmen der häuslichen Pflege für Menschen mit Behinderung empfehlen, erfahren Sie auf unserer Ratgeberseite zur Behindertenpflege.