Bei der mit „KV“ abgekürzten Krankenversicherung handelt es sich um eine Absicherung gegen die mit Krankheiten verbundenen Risiken wie Heilbehandlungen, Pflege und Leistungsausfall. Die bei einer Krankenkasse abgeschlossene Krankenversicherung erstattet teilweise oder komplett die Kosten für Behandlungen bei Erkrankungen oder nach Unfällen sowie bei Schwangerschaften. In vielen Ländern kann eine Krankenversicherung nicht nur staatlich (gesetzlich), sondern auch privat abgeschlossen werden.
Krankenversicherungen sind Bestandteil des Gesundheitssystems und – je nach Land – auch des Sozialversicherungssystems. Bei einer Krankenversicherung kann es sich demnach auch um eine Pflichtversicherung oder Individualversicherung handeln. Eine private Krankenversicherung kann in zahlreichen Ländern substitutiv, komplementär oder parallel abgeschlossen werden.
In Deutschland ist die private Krankenversicherung substitutiv zur gesetzlichen Krankenversicherung; gilt also als Vollversicherung und schließt den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung aus. Die Prämien für eine Krankenversicherung hängen vom gewählten Leistungsangebot und/oder vom individuellen Einkommen ab.
Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung
Die Absicherung für den Krankheitsfall durch Abschluss einer Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Ein Großteil aller Bürger ist verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern und einen einkommensabhängigen Beitrag zu leisten. Der Rest ist sozialversicherungsrechtlich als versicherungsfrei zu betrachten, muss aber per privater Krankenversicherung oder freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung eine Absicherung für den Krankheitsfall vorweisen können.
Bei den Leistungen und Prämien können sich Krankenversicherungen je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif unterscheiden, weshalb Versicherungsdokumente immer genau geprüft werden sollten.