Sofern Sie bei der Pflegekasse als private Pflegeperson für einen pflegebedürftigen Angehörigen gemeldet und aus unterschiedlichen Gründen verhindert sein sollten, Ihren pflegerischen Hilfestellungen nachzukommen, kommt ein Anspruch auf stunden- oder auch tageweise Verhinderungspflege in Betracht.
Dies gilt auch dann, wenn der pflegebedürftige Angehörige durch einen Pflegedienst versorgt werden muss und die bewilligten Pflegesachleistungen dadurch gänzlich ausgeschöpft werden.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht auch beim zusätzlichen Einsatz einer unentgeltlich beschäftigten Pflegeperson. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kümmern Sie sich zusätzlich zum Pflegedienst um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Ganz gleich, ob Sie für regelmäßige Mahlzeiten sorgen, sich um die Wäsche kümmern oder Arztbesuche organisieren. Es ist für die Verhinderungspflege nicht ausschlaggebend, wie viel Zeit Sie für Ihre Hilfe aufwenden. Maßgeblich ist nur, dass Sie sich an der Pflege Ihres Angehörigen beteiligen.
Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege können Sie jedoch nur dann sichern, wenn Sie sich bei der Pflegeversicherung trotz vollständiger Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen als Pflegeperson anmelden. Wird keine private Pflegeperson bei der Pflegekasse angemeldet, verfällt auch der Anspruch auf Ersatzpflege, da für die Verhinderung von erwerbsmäßig beschäftigten Pflegekräften keine Ersatzleistungen vorgesehen sind.
Tipp: Als Pflegeperson dürfen Sie jede Privatperson bei der Pflegekasse anmelden, die Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen aktiv Hilfe leistet; also beispielsweise auch regelmäßig die Einkäufe erledigt oder die Treppenhausreinigung durchführt.
Sofern Sie bei der Pflegekasse als private Pflegeperson für einen pflegebedürftigen Angehörigen gemeldet und aus unterschiedlichen Gründen verhindert sein sollten, Ihren pflegerischen Hilfestellungen nachzukommen, kommt ein Anspruch auf stunden- oder auch tageweise Verhinderungspflege in Betracht.
Dies gilt auch dann, wenn der pflegebedürftige Angehörige durch einen Pflegedienst versorgt werden muss und die bewilligten Pflegesachleistungen dadurch gänzlich ausgeschöpft werden.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht auch beim zusätzlichen Einsatz einer unentgeltlich beschäftigten Pflegeperson. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kümmern Sie sich zusätzlich zum Pflegedienst um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Ganz gleich, ob Sie für regelmäßige Mahlzeiten sorgen, sich um die Wäsche kümmern oder Arztbesuche organisieren. Es ist für die Verhinderungspflege nicht ausschlaggebend, wie viel Zeit Sie für Ihre Hilfe aufwenden. Maßgeblich ist nur, dass Sie sich an der Pflege Ihres Angehörigen beteiligen.
Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege können Sie jedoch nur dann sichern, wenn Sie sich bei der Pflegeversicherung trotz vollständiger Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen als Pflegeperson anmelden. Wird keine private Pflegeperson bei der Pflegekasse angemeldet, verfällt auch der Anspruch auf Ersatzpflege, da für die Verhinderung von erwerbsmäßig beschäftigten Pflegekräften keine Ersatzleistungen vorgesehen sind.
Berlin (pts017/04.02.2015/15:50) – Der Bundesverband BHSB hat auf seiner letzten Mitgliederversammlung am 30. Januar 2015 in Berlin einen neuen Vorstand gewählt.
Hierbei wurden Christian Bohl, Gerrit Kriele und Emiliya Gotzian in den Vorstand gewählt. Als Gründungsmitglied bleibt Werner Tigges Ehrenvorsitzender des BHSB und wird den neuen Bundesvorstand bei seinen zukünftigen Aufgaben begleitend unterstützen.
Unersetzliche Versorgungssäule in der häuslichen Betreuung und Pflege
Der neu gewählte Vorstandvorsitzende Christian Bohl bedankte sich bei allen Mitgliedern des BHSB für das entgegengebrachte Vertrauen und sagte: „Der BHSB hat als erster Branchenverband und seit seiner Gründung im Jahr 2007 schon großartige Pionierarbeit geleistet und viel erreicht. Nun freue ich mich sehr auf die neue Aufgabe und werde mich zusammen mit meinen Vorstandskollegen und allen Mitgliedern des BHSB auch weiterhin dafür einsetzen, dass die 24-Stunden-Betreuung und 24-Stunden-Pflege mit verbindlichen Qualitätsstandards und professionellen Strukturen als unersetzliche Versorgungssäule in der häuslichen Betreuung und Pflege erkannt und anerkannt wird.“
Neuausrichtung mit professionellen Strukturen
Gleichzeitig skizzierte der frisch gewählte Vorstand die Neuausrichtung des BHSB. Vorstandsmitglied Gerrit Kriele betonte: „Um unseren Mitgliedern einen noch besseren Mehrwert bieten zu können, werden wir in den nächsten Wochen und Monaten intensiv an der konzeptionellen, strategischen und thematischen Ausrichtung arbeiten. Ziel hierbei wird es auch sein, mit professionellen Strukturen das Vertrauen in die häusliche Betreuung durch Dauerpräsenzkräfte und in den BHSB weiter zu stärken.“
Über den Bundesverband Haushaltshilfe und SeniorenBetreuung e.V. (BHSB)
Der BHSB ist der erste europäische Branchenverband für häusliche Betreuung durch Dauerpräsenzkräfte und wurde 2007 mit dem Ziel gegründet, die Qualität bei der Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern. Ziele und Aufgaben des BHSB sind hierbei die Umsetzung von Transparenzkriterien und die Einhaltung von Qualitätsstandards bei der häuslichen Versorgung.