Wer bezahlt eigentlich ein Hörgerät?

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8. Juli 2024

Jeder fünfte Einwohner in Deutschland ist schwerhörig. Eine Schwerhörigkeit kann durch einen Unfall oder berufsbedingt entstehen. Sie gehört jedoch auch zu den typischen Alterserscheinungen. Ausgeglichen werden kann eine Schwerhörigkeit in den meisten Fällen durch ein Hörgerät.

Moderne Hörgeräte bieten nicht nur Leistung, sondern sind auch bedienerfreundlich und unauffällig klein. Doch worauf muss bei einem Hörgerät geachtet werden und wer übernimmt die Kosten für eine Hörhilfe? Auf diese und weitere Fragen soll an dieser Stelle eingegangen werden.

 

Wann ist ein Hörgerät notwendig?

Die einfachste Möglichkeit der Feststellung einer Schwerhörigkeit ist ein Hörtest, der im Alter sowieso zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen gehört.

Eine Altersschwerhörigkeit kann sich jedoch auch im Alltag durch folgende Hinweise ankündigen:

  • In lauteren Umgebungen fällt es schwer, Gesprächen zu folgen.
  • Bei Gesprächen muss häufig nachgefragt werden, weil etwas nicht verstanden wurde.
  • Das Gesprochene wird als undeutlich oder Nuscheln empfunden.
  • Leise und hohe Töne wie etwa Vogelgezwitscher werden nicht mehr wahrgenommen.
  • Ruflaute von Telefon oder Türklingel werden überhört.
  • Der Fernseher muss lauter gestellt werden als früher.

 

Warum gutes Hören so wichtig ist

Der Hörsinn ist für einen funktionierenden Alltag von großer Bedeutung. In nahezu jedem Lebensbereich ist Kommunikation essenziell. Informationen, Anweisungen und Inhalte müssen verstanden werden. Aber auch Ansprüche, Wünsche und Bedürfnisse müssen richtig mitgeteilt werden können. Gutes Hören bildet die Grundlage für das soziale Leben.

Insbesondere ältere Menschen nutzen gerne Medien wie Radio oder Fernseher, um sich über wichtige Nachrichten zu informieren oder zu entspannen. Ihnen fehlt etwas Entscheidendes, wenn sie dies nicht tun können. Zusätzlich kann Schwerhörigkeit isolieren und einsam machen.

 

Eignen sich Hörgeräte für alle Schwerhörigen?

Ein Hörgerät eignet sich zum Ausgleich für jeden Menschen, der schwer hört. Auch Senioren, die unter der typischen Hörminderung im Alter leiden, können durch ein Hörgerät mehr Lebensqualität erfahren. Wichtig ist dabei, dass das Hörgerät individuell auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt wird. Ältere Menschen nutzen eine Hörhilfe überwiegend zu Hause beim Fernsehen oder bei Gesprächen, während Sportler andere Anforderungen an das Gerät haben.

Trotz der kompakten Bauweise im Mini-Format beinhaltet ein Hörgerät ein Richtmikrofon, einen Verstärker und einen Lautsprecher. Der vom Mikrofon aufgenommene Schall wird in elektrische Impulse umgewandelt und an den Verstärker weitergeleitet. Dieser verstärkt und bearbeitet die Signale mit Hilfe eines Computer-Chips, bevor sie durch den Lautsprecher direkt an das Innenohr weitergegeben werden.

Hörgeräte sind heutzutage digital und können dank Mikrochip-Technik individuell auf die verschiedenen Bedürfnisse programmiert werden. So verstärkt die Hörhilfe genau die Töne und Signale, die vom Träger sonst nicht mehr wahrgenommen werden können. Auch spezielle Hörgeräte für die Behandlung von Tinnitus werden mittlerweile angeboten.

 

Was kosten Hörgeräte und wie werden sie finanziert?

Die Preise für Hörgeräte sind abhängig vom Modell und den technischen Merkmalen. Die Preisspanne reicht von etwa 500,00 € bis hin zu 4.000,00 €. Umso hochwertiger das Modell, desto teurer ist es in der Regel auch. Die kleinen und kaum wahrnehmbaren In-Ear-Geräte gehören zu den kostenintensiveren Modellen.

Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Versicherte einen Zuschuss, da Hörgeräte zu den anerkannten Hilfsmitteln zählen. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis und auch im Hilfsmittelkatalog aufgelistet. Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Verordnung vom HNO-Arzt über ein Hörgerät. Verordnet werden Hörhilfen ab einem Hörverlust von mindestens 30 Dezibel. Oft schließen Krankenkassen mit Hörgeräte-Herstellern Verträge ab. Der erstattungsfähige Betrag wurde vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen als Festbetrag bestimmt. Für eine Hörgeräteversorgung an einem Ohr mit Otoplastik gibt es bis zu 954,50 € brutto. Müssen beide Ohren unterstützt werden, beträgt der Festbetrag bis zu 1603,81 €. Bis zur Höhe dieser Festbeträge übernehmen die Krankenkassen die Kosten, was auch Kosten für Reparaturen und die Nachbetreuung beinhaltet. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % vom Abgabepreis – höchstens aber 10,00 € pro Hörhilfe.

Ist das Hörgerät teurer als der Zuschuss, muss die Differenz selbst übernommen werden. Versicherte haben in der Regel alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät bzw. auf einen weiteren Zuschuss. Manchmal bieten Hörgeräteakustiker Finanzierungsprogramme oder Ratenkredite an, um die Kostenbelastung zu erleichtern.

Für besonders teure Hörgeräte werden Hörgeräte-Zusatzversicherungen empfohlen, die Verlust, Diebstahl und Reparaturen absichern.

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