Pflegebett beantragen – so geht’s

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25. Oktober 2024
Ein Senior im Pflegebett hält die Hand einer Betreuerin

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, möchten viele Angehörige die Versorgung und Pflege übernehmen. Oft haben Betroffene und Angehörige in dieser für sie neuen Situation viele Fragen. Häufig wird die Frage nach dem Anspruch auf ein Pflegebett gestellt und wie ein entsprechender Antrag gestellt werden muss. Ein Krankenbett oder Pflegebett erleichtert Pflegeaufgaben und bietet Pflegebedürftigen viel Komfort, individuelle Unterstützung und Sicherheit. Deshalb gehören Pflegebetten zu den Hilfsmitteln, die eine häusliche Pflege manchmal erst ermöglichen sowie den Schlaf erholsamer machen und den Alltag einfacher gestalten. Das frühzeitige Beantragen eines Pflegebettes ist wichtig. Damit dem Antrag Folge geleistet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

 Das Wichtigste im Überblick

  • Pflegebetten entlasten Pflegepersonen und unterstützen Pflegebedürftige bei der Essensaufnahme, reduzieren das Unfallrisiko und können in Kombination mit speziellen Matratzen die Haut schonen
  • Vom System her unterscheiden sich Krankenbetten und Pflegebetten nicht; der Unterschied liegt lediglich in der Möglichkeit der Kostenübernahme
  • Pflegebetten zählen zu den technischen Pflegehilfsmitteln
  • Die Kosten für Kranken- oder Pflegebetten als Hilfsmittel können entweder von Krankenkassen oder Pflegekassen übernommen werden
  • Für die Entscheidung über eine Kostenübernahme bedarf es einer ärztlichen Verordnung und eines Antrages
  • Bei absehbarem Bedarf sollte man möglichst früh ein Pflegebett beantragen
  • Pflegebetten werden von Sanitätshäusern oder Onlinehändlern angeboten

 

Unterschied zwischen Krankenbett und Pflegebett

Pflege- oder Krankenbetten sind funktionale Bettsysteme für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen lange im Bett liegen bzw. im Bett verbringen müssen. Die Konstruktion erleichtert Bewegungen im Bett sowie Essen, Trinken und die Körperpflege im Liegen. Damit gut an Patienten bzw. Pflegebedürftigen gearbeitet werden kann, sind Pflegebetten höher als normale Betten. So können Pflegeaufgaben einfacher und rückenschonender durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Kommunikation mit bettlägerigen Menschen angenehmer.

Kranken- und Pflegebetten sind häufig in der Liegefläche elektrisch höhenverstellbar. Sowohl Rücken- als auch Fußteile lassen sich aufrichten und verstellen. Durch diese Funktion können Nutzer beispielsweise tagsüber aufrecht im Bett sitzen und essen oder trinken. Nicht zuletzt bieten Pflegebetten Hilfestellung und Sicherheit. Viele bettlägerige Personen sind weniger beweglich oder kräftig und können sich deshalb im Bett schwerer umdrehen, aufrichten und bewegen. Durch Aufrichthilfen oder klappbare Seitengitter kann Unterstützung geleistet und Sicherheit gewährt werden.

Krankenbetten und Pflegebetten sind Hilfsmittel und unterscheiden sich nur gering, sodass die Begriffe sogar synonym verwendet werden. Krankenbetten werden in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken oder Krankenhäusern genutzt. Sie sind als Hilfsmittel eher funktional gestaltet, da der optische Nutzen aufgrund der geringeren Verweildauer hinten angestellt werden kann. Krankenbetten sind rollbar, um Patienten einfach zu medizinischen Untersuchungen transportieren zu können. Die in der stationären oder häuslichen Pflege verwendeten Pflegebetten sind auf eine langfristige Nutzung ausgerichtet und passen optisch zu klassischem Mobiliar. Auch diese Betten gibt es mit Rollen oder festen Bettpfosten.

Häufig wird der Unterschied zwischen den Bettsystemen jedoch nur in der Möglichkeit der Kostenübernahme festgemacht: Krankenbetten können von der Krankenkasse auf Rezept erstattet werden, während die Kosten von Pflegebetten von den Pflegekassen übernommen werden können.

 

Welches Pflegebett ist das richtige?

Pflegebetten können sehr vielseitig sein und sich durch Zubehör weiter auf individuelle Ansprüche anpassen. Grundsätzlich gibt es jedoch Modelle, die sich für bestimmte Situation besonders eignen:

  • Klassische Pflegebetten: Das klassische Pflegebett lässt sich in Höhe und Neigung über die Fuß- und Rückenteile der Liegefläche elektrisch verstellen. Oft bieten sie einen lackierten Holzrahmen, was der Optik und Reinigungsfreundlichkeit dient. Einige Modelle sind mit feststellbaren Rollen ausgestattet. Die typischen Maße der zum Bett gehörigen Matratze sind 90 x 200 cm.
  • Niederflurbetten: Niedrigflurbetten oder Niederflurbetten können besonders tief abgesenkt werden, was für den Ein- und Ausstieg für Menschen mit Beweglichkeitseinschränkungen von Vorteil ist. Das Verletzungsrisiko bei Stürzen aus dem Bett sinkt ebenfalls. Niederflurbetten werden auch bei Menschen mit Demenz eingesetzt, da sie häufiger alleine und in einem verwirrten Zustand das Bett verlassen.
  • Pflege-Doppelbetten: Damit Paare auch dann gemeinsam in einem Bett schlafen können, wenn ein Partner pflegebedürftig ist, gibt es das klassische Pflegebett auch als Doppelbett. Die Vorteile des Klassikers bleiben bestehen, während die Maße einem typischen Ehebett entsprechen.
  • Schwerlastbetten: Normale Pflegebetten sind auf ein Körpergewicht von etwa bis zu 120 kg konzipiert. Übergewichtige Pflegebedürftige sind deshalb in einem besonders stabilen Schwerlastbett gut aufgehoben. Auch die Funktionen zur Aufrichtung und Höhenverstellbarkeit sind bei diesen Betten leistungsfähiger.
  • Stehbetten: Mit einem Stehbett können Pflegebedürftige aufgerichtet werden. Sie erreichen durch Gurte gesichert eine stehende Position. Derartige Positionswechsel können Dekubitus vorbeugen, wirken Knochenschwund entgegen und tragen zur Kreislaufstabilisierung bei. Stehbetten werden zur Rehabilitation oder für bettlägerige Menschen mit besonderen Erkrankungen genutzt.
  • Seitenlagerungsbetten: Seitenlagerungsbetten lassen sich seitlich um bis zu 20 Grad neigen. In einigen Modellen wechseln die Betten automatisch in Intervallen die Neigung, um Nutzer zur Dekubitusprophylaxe umzulagern. Die so erzeugte Schieflage kann Folgeerkrankungen vorbeugen und die Muskulatur aktivieren. Genutzt werden Seitenlagerungsbetten für bewegungseingeschränkte Menschen.
  • Seniorenbetten: Seniorenbetten sind eigentlich keine Pflegebetten, sondern eher normale Betten, die mit einem Pflegebetteinsatz ausgestattet sind. Dieser Einlegerahmen ermöglicht, dass die Matratze aufrichtbar und höhenverstellbar wird. Seniorenbetten werden selten von den Kassen finanziert.

 

Welches Zubehör wird benötigt?

Pflegebetten lassen sich durch Zubehör dem individuellen Pflegebedarf anpassen. Zu den wichtigsten Ergänzungen gehören

  • Matratzen: Pflegebett-Matratzen sollten leicht zu reinigen sein, was auch für Spezialmatratzen gilt. Spezialmatratzen gegen Dekubitus, Inkontinenz oder Demenz müssen ärztlich verordnet und beim Antrag berücksichtigt werden.
  • Aufricht- und Aufstehhilfen: Aufricht- und Aufstehhilfen werden von pflegebedürftigen Menschen für eigenständige Bewegungen verwendet. Sie enthalten in der Regel einen Haltegriff zum sicheren Festhalten und Hochziehen. Aus Krankenbetten bekannt ist beispielsweise der Bettgalgen.
  • Gitter und Seitenpolster: Da Pflegebetten oft besonders hoch sind, birgt die Höhe auch eine Verletzungsgefahr. Gitter und Seitenpolster schützen vor dem Herausfallen oder auch vor dem unkontrollierten Aufstehen im verwirrten Zustand.
  • Beistelltische: Auch Tische mit beweglichen und verstellbaren Tischplatten können verordnet und am Pflegebett montiert werden, um die Nahrungsaufnahme bei bettlägerigen Personen zu erleichtern.

 

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegebetten?

Pflegebetten erleichtern die Pflege in der häuslichen Pflege und im stationären Pflegebereich. Die Ausübung der Pflegearbeiten wird durch eine Vielzahl an Einstellungsmöglichkeiten erleichtert. Richtig eingesetzt können die Pflegehilfsmittel auch dabei helfen, die Mobilität von kranken und pflegebedürftigen Menschen zu erhalten. Der Anspruch auf ein Pflegebett hängt zunächst vom Pflegegrad ab; also auch vom Umfang der geistigen und/oder körperlichen Einschränkungen. Anspruch auf ein Pflegebett können mitunter also auch Menschen mit Demenz haben, die von einem verstellbaren und absenkbaren Bett wegen der reduzierten Sturzgefahr profitieren. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wird stets auf die noch vorhandene Selbstständigkeit von Antragstellern geachtet. Ein Pflegebett dient auch der Erhaltung der Selbstständigkeit, da durch die verschiedenen Einstellmöglichkeiten eigenständige Handlungen im Bett wieder möglich werden.

 

Wie wird ein Pflegebett beantragt?

Zunächst muss geklärt werden, bei welchem Leistungsträger ein Pflegebett beantragt werden muss. Krankenbetten werden über die Krankenkasse beantragt, während der Antrag auf ein Pflegebett bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden muss. Wer keinen Pflegegrad hat, muss also versuchen, über die Krankenkasse ein Krankenbett zu beantragen. Wird das Bett in diesem Zusammenhang als technisches Hilfsmittel betrachtet, übernimmt die Krankenkasse alle anfallenden Kosten. Eine Verordnung seitens des Hausarztes kann hier hilfreich sein, dass ein Pflege- oder Krankenbett notwendig ist. In diesen Fällen gibt es das Krankenbett auf Rezept.

Lehnt die Krankenkasse den Antrag auf ein Krankenbett ab, kann ein Pflegebett auch ohne Pflegegrad als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag hat zur Folge, dass eine Pflegebedürftigkeit geprüft wird und eine Eingruppierung in einen Pflegegrad erfolgt. Wenn die Pflegekasse die Kosten für das Bett übernehmen soll, muss ein Pflegegrad vorhanden sein. Schon bei der Pflegebegutachtung kann auf die Notwendigkeit hingewiesen werden. Gutachter vermerken dies in ihren Unterlagen. Lehnen beide Kassen die Kostenübernahme ab, bleiben noch die Möglichkeiten des eigenständigen Kaufs oder der Miete.

Übernimmt eine der beiden Kassen die Kosten, bieten Sanitätshäuser umfangreiche Beratungsleistungen zu den verschiedenen Modellen an.

Tipp: Elektrische Pflegebetten benötigen Strom. Sofern das Bett von der Kranken- oder Pflegekasse erstattet wurde, können auch die Stromkosten geltend gemacht werden.

 

Fazit

Der Unterschied zwischen Krankenbetten und Pflegebetten liegt in der Möglichkeit der Kostenübernahme. Krankenkassen erstatten Krankenbetten und Pflegekassen kümmern sich um Pflegebetten. Beide Bettsysteme sind darauf ausgelegt, die Versorgung und Pflege zu erleichtern. Außerdem sollen sie dazu beitragen, dass weitere Erkrankungen vermieden und Heilungsprozesse aktiviert werden. Pflegebetten lassen sich durch Zubehör auf individuelle Ansprüche ausrichten. Insbesondere Aufrichthilfen und Beistelltische gewährleisten, dass Nutzer noch einige Aufgaben alleine durchführen können. Nicht zuletzt dienen die Bettsysteme der Sicherheit. Durch Seitenpolster und Gitter können Stürze vermieden werden.

Die Kosten für ein solches Bett können entweder von der Krankenkasse oder der Pflegekasse erstattet werden. Bei den Pflegekassen ist dafür ein Pflegegrad notwendig. Da Pflegebetten viele pflegerische und gesundheitliche Vorteile bieten, sollte möglichst früh ein Antrag auf ein Pflegebett gestellt werden. Unterstützen können dabei Hausärzte, die Pflegeberatung und auch die Gutachter der Pflegebegutachtung. Nicht nur Pflegebedürftige werden durch ein Pflegebett entlastet, sondern auch pflegende Angehörige und Pflegende wie beispielsweise die Betreuungskräfte in der 24 Stunden Betreuung.

Im Rahmen der 24 Stunden Betreuung werden pflegende Angehörige durch eine Pflegekraft entlastet, die in das Haus des Pflegebedürftigen einzieht und Aufgaben im Haushalt und der Grundpflege übernimmt. Außerdem sorgen die Pflegekräfte für Unterhaltung der pflegebedürftigen Personen. Angehörige werden dadurch in hohem Maße entlastet.

Mehr über die 24 Stunden Betreuung erfahren Sie bei CareWork & SHD!

Mehr Information über die 24 Stunden Betreuung

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