Alltagsbegleiter sind eine große Entlastung für pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte. Sie unterstützen Senioren, Pflegebedürftige und kranke Menschen im Alltag und arbeiten für teilstationäre Einrichtungen, Pflegeheime oder Senioren-WGs. Auch im Bereich der häuslichen Pflege bietet diese Form der Betreuungsassistenz eine wichtige Entlastung. Denn gerade die Pflege von alten Familienmitgliedern und nahen Angehörigen wird als sehr intensive Herausforderung empfunden und kann Menschen physisch und psychisch an ihre Grenzen bringen. Die Assistenz übernimmt kleinere Dienste und Aufgaben, sodass pflegende Angehörige Entlastung erfahren.
Alltagsbegleiter werden auch Betreuungsassistenten oder Seniorenassistenzen genannt. Die Berufsbezeichnung ist rechtlich nicht geschützt, während die Betreuungsassistenz zu den gesetzlich verankerten Berufen gehört. Auch die Ausbildungen und Qualifikationen weisen große Unterschiede auf. Die betreuerischen Aufgaben können sowohl in Pflegeeinrichtungen oder aber zu Hause stattfinden. Über die reine Begleitung hinaus gehören auch Maßnahmen der Förderung sowie der aktivierenden Pflege zu den Aufgaben in der Alltagsbegleitung, damit alte Menschen und Pflegebedürftige weiterhin am sozialen Leben teilhaben können.
Seit dem Jahr 2017 haben gemäß § 43 b SGB XI alle Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen, wofür auch Einrichtungen wie Pflegeheime oder Kurzzeitpflege Einrichtungen zusätzliches Personal einstellen. In diesen Einrichtungen arbeiten die Assistenzkräfte dann in enger Kooperation mit den professionellen Altenpflegern und übernehmen alltägliche Aufgaben wie Gesellschaftsspiele, Spaziergänge, Basteln, Lesen und unterstützen die Bewohner auch sonst im Alltag. Die Leistungen von Alltagskräften in stationären Einrichtungen oder in der Pflege zu Hause werden bei Vorhandensein von Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad häufig von den Pflegekassen übernommen. Hierfür stehen Pflegebedürftigen Leistungen aus der Verhinderungspflege oder aber aus zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.
Welche Aufgaben hat ein Alltagsassistent?
Das Konzept der Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz ist umfassend. Grundsätzlich geht es darum, ältere und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen und zu aktivieren. Dies gilt für die häusliche Versorgung als auch für den stationären Bereich. Auch dann, wenn pflegende Angehörige einmal keine Zeit haben, um sich selbst um hilfsbedürftige Familienmitglieder zu kümmern, kann die Alltagsbegleitung für ein paar Stunden am Tag in Anspruch genommen werden. Zu den Tätigkeiten der Begleiter gehören beispielsweise:
- Gesellschaft leisten und Gespräche führen
- Basteln, Malen, Anfertigen von Erinnerungsalben
- Leichte Gartenarbeiten, Arbeiten auf dem Balkon und handwerkliche Arbeiten
- Versorgung von Haustieren
- Kochen und Backen
- Musik machen, Musik hören und Singen
- Besuche, Ausflüge und Spaziergänge
- Gesellschaftsspiele
- Tanzen und Bewegungsübungen
- Gedächtnistraining
- Begleitung und Besuche von Kulturveranstaltungen
- Vorlesen und Lesen
- Förderung sozialer Kontakte
Darüber hinaus stehen die Assistenzkräfte den zu betreuenden Personen für Gespräche zur Verfügung. Der Fokus liegt darauf, Orientierung zu vermitteln und Ängste zu nehmen. Die Aktivierungs- und Betreuungsangebote richten sich nach den Wünschen, Erwartungen, Befindlichkeiten und Fähigkeiten der zu betreuenden Personen. In der Ausbildung zum Betreuungsassistenten beschäftigen sich Assistenzkräfte mit Themen und Tätigkeiten aus den Bereichen Kommunikation, Gesprächsführung, Ernährungslehre, Hauswirtschaft, Erste Hilfe, Beschäftigungsmöglichkeiten und unterschiedliche Freizeitangebote. Das Ziel der Begleitung ist stets, die Lebensqualität von betreuten Personen zu erhöhen.
Ausgeschlossen von den Leistungen der Betreuungskräfte sind pflegerische Tätigkeiten. Die Pflege und Grundpflege bleibt ausgebildeten Pflegefachkräften vorbehalten. Hierzu gehören Aufgaben aus der Körperpflege oder die Verabreichung von Medikamenten.
Einsatzbereiche von Alltagsbegleitern und Betreuungsassistenten
Die Einsatzbereiche von Betreuungskräften in stationären Einrichtungen unterscheiden sich kaum von den Aufgaben, die in der Pflege zu Hause übernommen werden. In Pflegeheimen liegt der Fokus ebenfalls auf einer sinnvollen Beschäftigung und Freizeitgestaltung der Bewohner. Im häuslichen Umfeld kümmern sich Betreuungskräfte auch um die Gestaltung des Tagesablaufs, unterstützen im Haushalt, übernehmen Einkäufe, fahren mit zu Arztterminen oder Freizeitaktivitäten und anderen Möglichkeiten einer sinnvollen Beschäftigung. In Privathaushalten stehen Alltagskräfte nicht in Konkurrenz zu Pflegefachkräften von ambulanten Pflegediensten. Es werden auch hier keine pflegerischen Aufgaben aus dem Bereich der Grundpflege oder Behandlungspflege von der Betreuungsassistenz übernommen.
Qualifizierung von Alltagsbegleitern
Häufig werden im Bereich der Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz auch synonym Berufsbezeichnungen wie Alltagsbetreuer, Präsenzkraft, Seniorenbegleitung, Seniorenbetreuung, Seniorenassistenz, Demenzbegleitung oder Pflegeassistenz verwendet. Auch werden Begleiter oft mit Pflegekräften verwechselt, obwohl es hier klare Abgrenzungen gibt. Pflegekräfte sind in der Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen qualifiziert. Pflegekräfte und Pflegeassistenten gehören zu den Gesundheitsberufen. Pflegebegleiter sind ehrenamtlich tätig und beraten pflegende Angehörige.
Alltagskräfte durchlaufen eine kürzere Ausbildung und erbringen eher betreuerische Leistungen in Pflegeeinrichtungen oder aber im privaten Umfeld. Es handelt sich dabei um die Unterstützung im Alltag vor dem Hintergrund, die Lebensqualität zu erhöhen.
Betreuungsassistenten müssen an einer Schulung teilnehmen, die mindestens 160 Unterrichtsstunden beinhaltet. Zusätzlich müssen sie ein Betreuungspraktikum absolvieren. Die Ausbildung von Betreuungsassistenten ist in §§ 43 b und 53 b,c des SGB XI geregelt und dauert im Schnitt vier Monate. Die Betreuungsassistenz wurde insbesondere nach Einführung des ersten Pflegestärkungsgesetzes relevant, da seit 2015 nicht nur Menschen mit Demenz, sondern alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf eine Betreuungsassistenz geltend machen können.
Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen Teil und ein mehrwöchiges Praktikum in einer Senioreneinrichtung. Die Richtlinien für die Ausbildung wurden durch die gesetzlichen Krankenkassen bundesweit einheitlich festgelegt. In theoretischen Unterricht werden folgende Bereiche geschult:
- Betreuung, Beschäftigung und Begleitung von Senioren, Kommunikation in der gerontopsychiatrischen Pflege (bspw. Demenz)
- typische Alterskrankheiten
- Unterstützung bei der Grundpflege
- Medizin- und verwaltungsrechtliche Aspekte, Pflegedokumentation
- Anforderungen an die Hygiene
- Hauswirtschaft und Ernährung
- Palliativbegleitung (Option)
Die Kurse für Betreuungsassistenten werden von Altenpfleger Schulen sowie kirchlichen und privaten Einrichtungen durchgeführt. Oft arbeiten diese mit dem Arbeitsamt zusammen. Die Qualifizierung kann auch eine Weiterbildung für Pflegekräfte sein, wobei auch Quereinsteiger willkommen sind. In dem verhältnismäßig kurzen Zeitraum der Qualifikation werden keine umfassenden pflegerischen Kenntnisse vermittelt. Der Fokus der Ausbildung liegt auf Betreuungs- und Ativierungsmaßnahmen, damit Senioren und Pflegebedürftige weiterhin aktiv am Leben teilnehmen können.
Wer hat einen Anspruch auf eine Alltagsbegleitung?
Seit der Pflegereform 2008 gibt es die Qualifikation des Betreuungsassistenten. Beabsichtigt hat die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt damit eine Verbesserung der Betreuung in stationären Einrichtungen durch zusätzliche Kräfte, um dem stetig zunehmenden Pflegekräftemangel entgegenzuwirken. Bis zum Jahr 2014 konnten lediglich Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder aber psychischen Erkrankungen einen Leistungsanspruch auf Betreuungsassistenz geltend machen. Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz sowie das Pflege-Neuausrichtungsgesetz können seit Januar 2015 alle Pflegebedürftigen in teilstationären und vollstationären Einrichtungen eine Alltagsbegleitung nach § 43 b und § 53 c SGB XI in Anspruch nehmen. Durch das neue Pflegestärkungsgesetz können seit Ende 2016 alle Pflegebedürftige unabhängig von ihrem Pflegegrad von den Leistungen aus der Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz profitieren. Die daraus resultierenden Kosten können von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Auch Menschen ohne eine anerkannte Pflegebedürftigkeit haben die Möglichkeit, die Dienste von Alltagsbetreuern und Betreuungsassistenten in Anspruch zu nehmen. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Allerdings müssen die Kosten dann selbst bezahlt werden. Interessant ist das vor allem für Senioren, die noch im eigenen Zuhause leben und eine regelmäßige Unterstützung im Alltag benötigen. Die Alltagsbegleitung kann auch Aufgaben im Haushalt wie beispielsweise Einkäufe oder Reinigungsarbeiten übernehmen sowie gemeinsame Freizeitaktivitäten anbieten.
Finanzierung und Fördermittel für die Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine Alltagsbegleitung oder Betreuungsassistenz über die Pflegeversicherung abzurechnen. Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehört bei Vorhandensein eines Pflegegrades der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Unter diese Entlastungsleistungen fallen auch die Dienste von Alltagsbetreuern und Betreuungsassistenten. Auch die Leistungen aus der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege kommen für die Finanzierung der Alltagsbegleitung in Betracht. Werden die Leistungssätze der Pflegeversicherung überschritten, muss die offene Differenz selbst ausgeglichen werden.
Bevor die Pflegeversicherung Kosten für Angebote der zusätzlichen Unterstützung im Alltag übernehmen kann, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Generell handelt es sich bei dem monatlichen Entlastungsbetrag um eine Kostenerstattung, was bedeutet, dass die entstandenen Kosten durch Nachweise wie Rechnungen belegt werden müssen. Übernommen werden von der Kasse nur Leistungen anerkannter Anbieter wie etwa bei der stundenweisen Betreuung von CareWork & SHD. Anerkannte Anbieter haben auch die Möglichkeit, direkt mit der Kasse abzurechnen.
Alltagsbegleitung finden und beauftragen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den passenden Alltagsbetreuer oder Betreuungsassistenten zu finden. Informationen können über folgende Anlaufstellen eingeholt werden:
- Pflegestützpunkte
- Soziale Vereine
- Wohlfahrtsverbände
- Caritative Einrichtungen
- Seniorenbüros der Stadtverwaltung oder Gemeinde
- Pflege- und Krankenkassen
Die eigene Pflegekasse, die in der Regel bei der Krankenkasse ansässig ist, empfiehlt passende und entsprechend zugelassene Anbieter.
In mehreren Regionen in Deutschlands bietet die Unternehmensgruppe Carwork & SHD die stundenweise Betreuung an, die der Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz ähnelt und ein hohes Maß an Flexibilität bietet. Die Leistungen aus der stundenweisen Betreuung sind bei den Pflegekassen anerkannt, sodass die Kosten bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit mit der Kasse abgerechnet werden können.
Bei Interesse an einer zuverlässigen Betreuung in Alltag und Freizeit hält CareWork & SHD viele weitere interessante Informationen zur stundenweisen Betreuung bereit und bietet die unkomplizierte Möglichkeit, eine Alltagsbegleitung direkt zu beauftragen!