Liebe Leserinnen und Leser!
eigentlich gibt es individuelle Gesundheitsleistungen, die Patienten selbst bezahlen müssen, schon seit über 25 Jahren. Heute heißen diese individuellen Gesundheitsleistungen in abgekürzter Form IGeL. Dennoch fühlen sich viele von ihren Ärzten bedrängt, wenn sie sich unmittelbar für oder eben gegen eine IGeL-Leistung entscheiden sollen. Es entsteht der Eindruck, dass man trotz Krankenversicherung selbst für seine Gesundheit bezahlen muss. Wenn es um IGeL-Leistungen geht, sollte eine Entscheidung gut überdacht werden. Auch ist es möglich, gegen unrechtmäßige Angebote vorzugehen.
Krankenkassen übernehmen Kosten bei Krankheitsverdacht
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Kosten für Untersuchungsverfahren in der Regel nur dann, wenn ein Krankheitsverdacht vorliegt. Wer also nur wissen möchte, ob Hinweise für Erkrankungen wie Grüner Star oder Eierstockkrebs bestehen, muss die gewünschten Untersuchungen selbst bezahlen. Die gesetzlichen Kassen unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach erstattungsfähige Leistungen zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein müssen. Danach dürfen die Leistungen das notwendige Maß nicht überschreiten.
Dennoch dürfen Ärzte ihre Patienten nicht drängen, sich für eine IGeL-Leistung zu entscheiden. Patienten müssen verständlich und umfassend über Alternativen, Risiken und Kosten der Leistungen informieren. Sie müssen sich sogar das Einverständnis von Patienten schriftlich bestätigen lassen.
Wer sich unter Druck gesetzt fühlt, sollte sich darauf besinnen, dass IGeL-Leistungen niemals eilig sind. Eine sofortige Entscheidung ist nicht notwendig.
Klüger ist es, sich das Angebot einfach noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen und eine Entscheidung später zu treffen.
Entscheidungsfindung pro oder contra IGeL
Eine Entscheidung für oder gegen eine angebotene IGeL-Leistung sollte in Abwägung des Gesundheitszustandes und der jeweiligen Leistung bzw. Untersuchung getroffen werden. Viele Untersuchungen werden bei begründetem Krankheitsverdacht von der Krankenkasse übernommen. In Risikofällen übernehmen die Kassen auch die Kosten für PSA-Tests, Glaukom Früherkennung oder Ultraschall im Brustbereich.
Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen die Kostenerstattung für viele IGeL-Leistungen ab, weil ihr Nutzen allgemein nicht nachgewiesen werden kann. Wer unsicher ist, sollte eine zweite Meinung durch einen anderen Arzt einholen.
Hilfreich kann auch sein, sich Informationen über IGeL-Leistungen einzuholen. Der Medizinische Dienst Bund hat zu diesem Zweck den IGeL Monitor als informative Online-Plattform ins Leben gerufen. Hier lassen sich Bewertungen zu Nutzen oder Schäden nachvollziehen. Auch das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt die Plattform.
Bei Schwierigkeiten hilft die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale NRW bietet seit 2014 die Online-Beschwerdestelle IGeL Ärger an. Dort eingetragene Beschwerden werden von der Verbraucherzentrale ausgewertet, was zu Verbesserungen für Patienten führen soll.
Besonders oft kommt es zu Konflikten, weil Patienten unzureichend oder gar nicht über IGeL-Leistungen aufgeklärt wurden. Wenn Patienten vorab wenig bis keine Informationen über die Kosten von IGeL-Leistungen erhalten haben und sie auch keine schriftliche Einwilligung erteilt haben, gibt es auch keine Voraussetzungen für eine Rechnungslegung.
Patienten müssen zwingend über die Vor- und Nachteile von IGeL-Leistungen inklusive der Kosten informiert werden, damit sie eine für sich richtige Entscheidung treffen können.
Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund!
Ihr Team von
CareWork & SHD