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Die neuen Pflegegrade lassen nur wenig Rückschlüsse auf die notwendige Pflegezeit eines Pflegebedürftigen zu; zu dieser Ansicht gelangt eine aktuelle Studie der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar. Bei einem Heimbewohner kann also anhand seines Pflegegrades nicht exakt bemessen werden, wieviel Zeit seine Pflege in Anspruch nehmen „darf“. Nach den Studienergebnissen müssen Heimbewohner mit einem hohen Pflegegrad also nicht unbedingt „länger“ gepflegt werden wie Bewohner mit niedrigeren Pflegegraden. Problematisch ist der fehlende Erklärungsgehalt allein schon deshalb, weil Pflegeheime die Pflegegrade für die Berechnung des Personaleinsatzes heranziehen.
Ein Beispiel: Für die Grundpflege eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 wird in den Tarifen der Pflegeversicherung ein Zeitraum von 24 Minuten bis 279 Minuten angegeben. Bei einem Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 beginnt der Tarif für die Grundpflege bereits bei 27 Minuten und reicht bis zu 60 Minuten. In Anbetracht dieser Variablen ist es nachvollziehbar, dass Pflegeheime Schwierigkeiten bekommen, eine vernünftige Personalplanung durchzuführen.
Nicht nur der Fachkräftemangel führt zum Pflegenotstand
Die Pflegeheime sind voll, es gibt zu wenig Personal und immer wieder werden Diskussionen um die Pflegequalität in Deutschland laut. Dabei trägt der sogenannte „Personalschlüssel“ in stationären Einrichtungen eine wichtige Rolle.
Der Personalschlüssel wird Alten- und Pflegeheimen von der Politik und den Kostenträgern vorgegeben, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und orientiert sich nicht am tatsächlichen Bedarf der Einrichtung, gemessen an den notwendigen Arbeitsleistungen, auf die die Pflegebedürftigen ein Anrecht haben. Eine plausible Berechnungsgrundlage für den Personalschlüssel gibt es also nicht. Es werden ausschließtlich die Kosten berücksichtigt, wie teuer ein Pflegeplatz maximal sein darf.
So kommt es, dass eine Pflegekraft tagsüber im Durchschnitt 12,5 Bewohner im Pflegeheim zu versorgen hat. Noch schlimmer ist es in der Nacht, in der sich nicht selten eine einzige Pflegekraft um 50 bis 60 zum Großteil verwirrte Heimbewohner kümmern muss. Diese Rahmenbedingungen führen in ganz Deutschland mittlerweile zu chronischen Überlastungen des Pflegepersonals. Nicht wenige kehren dem Pflegeberuf auch aus diesen Gründen den Rücken. Die Leidtragenden dieser kalkulierten Unterbesetzung sind nicht nicht nur die Pflegekräfte, sondern insbesondere die Pflegebedürftigen.
Geschätzt wird, dass etwa 400.000 Pflegebedürftige in Pflegeheimen zur eigenen Sicherheit fixiert werden müssen, da zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist. Etwa jeder dritte Demenzpatient wird durch Neuroleptika ruhiggestellt, obwohl die Nebenwirkungen und Risiken bekannt sind und bei mehr Personaleinsatz die Dosierungen verringert werden könnten. Pflegeeinrichtungen können jedoch nur dann Gewinne erwirtschaften, wenn die Einnahmen höher sind als die Ausgaben. Und da die Personalkosten zu den größten Ausgaben gehören, wird beim Personalbedarf so knapp wir nur möglich kalkuliert.
Ambulante Pflegedienste müssen flexibel sein
In der ambulanten Pflege sieht die Sache etwas anders aus. Um Leistungen mit den Kassen abrechnen zu dürfen, müssen ambulante Dienste Versorgungsverträge mit der Pflegekasse abschließen. Die Vergütung für die Leistungen wird individuell mit jedem einzelnen ambulanten Pflegedienst in einer Vergütungsvereinbarung festgehalten.
Um überhaupt als ambulanter Pflegedienst arbeiten zu dürfen, wird dem Unternehmen eine Mindest-Personalplanung vorgeschrieben. In der Regel muss ein ambulanter Pflegedienst mindestens eine hauptberufliche Pflegefachkraft vorhalten. Weitere Pflegekräfte sollten nach den Erfordernissen der Pflegebedürftigen im jeweiligen Einzugsbereich angestellt werden, die entsprechend ihrer fachlichen Qualifikationen einzusetzen sind. Gefordert werden in der Regel mindestens drei weitere sozialversicherungspflichtig angestellte Pflegekräfte, die Vollzeit für den ambulanten Pflegedienst arbeiten.
Bei ambulanten Pflegediensten gibt es jedoch keinen Personalschlüssel oder andere verbindliche Grundlagen für die Personalbedarfsermittlung. Die Unternehmen müssen also die geplante Leistungserbringung und den erforderlichen Zeitfaktor in die Berechnungen des Personalbedarfs mit einbeziehen. Und wenn sich etwas ändert; beispielsweise durch das Hinzukommen neuer zu versorgender Pflegebedürftiger, muss die Personalplanung erneut geprüft und bei Bedarf erweitert werden. Bevor ein neuer Klient in die Kartei aufgenommen werden kann, müsste also zunächst die Personalplanung kontrolliert und fast immer neues Pflegepersonal eingestellt werden.
In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass kurzfristig kaum Pflegepersonal zu finden ist. Aus diesem Grund müssen die Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten häufig Überstunden absolvieren oder als „Springer“ fungieren. Dies hat zur Folge, dass sich die Mitarbeiter beeilen und abhetzen müssen, um alle zu betreuenden Pflegebedürftigen auch zu versorgen. Ob in solchen Situationen die Pflegequalität stimmt, bleibt einmal dahingestellt. „Springen“ die Mitarbeiter nicht und können keine weiteren Pflegekräfte mobilisiert werden, stagniert das Unternehmen in seinem Wachstum. Und da auch hier die Personalkosten einen Großteil der Ausgaben darstellen und die Kassen die Leistungsvergütungen vorschreiben, wird der Personalaufwand gerne knapp berechnet.
Häusliche Pflege und andere Konzepte
Eine häusliche Pflege beinhaltet die hauswirtschaftliche und grundpflegerische Versorgung eines Pflegebedürftigen in dessen Wohnung oder Haus. Sie kann von Angehörigen als auch von Pflegekräften geleistet werden. Pflegebedürftige bevorzugen die häusliche Pflege in ihrem gewohnten Umfeld gegenüber einer Heimunterbringung. Es gilt, so lange wie möglich die Selbstbestimmtheit und Lebensqualität zu erhalten.
Die Kosten für eine häusliche Pflege variieren je nach Anbieter und Leistungsportfolio. Unterstützung erhalten Pflegebedürftige durch Pflegegelder oder Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung oder auch durch die Sozialhilfe, sofern eine mindestens sechmonatige Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Ein alternatives Konzept im Rahmen der häuslichen Pflege bietet die sogenannte „24 Stunden Betreuung“ von Unternehmen wie der CareWork. Dabei lebt die Betreuungskraft mit im Haushalt des Pflegebedürftigen und übernimmt sowohl die Grundpflege als auch hauswirtschaftliche Arbeiten, was beispielsweise auch Essensdienste erübrigt. Die Betreuungskräfte dürfen zusätzlich alle grundpflegerischen Aufgaben mit Ausnahme der medizinischen Behandlungspflege durchführen und sind fast durchgehend anwesend.
Darüber hinaus betreut eine Betreuungskraft in der Anwesenheitsbetreuung in der Regel nur einen Pflegebedürftigen (bei Eheleuten entsprechend zwei), was eine dauerhafte 1:1 Betreuung ergibt, die keine stationäre Unterbringung gewährleisten kann. Letztendlich gehört die 24 Stunden Betreuung zu einem der wenigen Konzepte, in denen die Pflegezeit ausreichend ist und wenig Diskussionen veranlasst.
Mehr Informationen zur 24 Stunden Betreuung auf den Internetseiten der CareWork.