Liebe Leserinnen und Leser!
Erst die Pandemie, dann der Krieg und jetzt auch noch die Inflation. Da alles sehr teuer geworden ist, müssen viele Menschen ihr Leben daran anpassen. Sparen heißt die Devise – und natürlich darauf achten, von wo und wem ein wenig Unterstützung erfolgen könnte.
Als spezialisierter Anbieter für die sog. 24 Stunden Betreuung und stundenweise Betreuung arbeiten wir zum Großteil für Senioren, Rentner und Pflegebedürftige. Deshalb haben wir uns umgesehen, welche Zuschüsse und Finanzspritzen für die ältere Gesellschaft in Betracht kommen könnten:
Wohngeld Plus seit 01.01.2023
Wohngeld dient der Sicherung von angemessenem Wohnen. Sowohl Mieter als auch Eigentümer mit geringem Einkommen können Wohngeld bzw. einen Lastenkostenzuschuss erhalten. Durch das neue Wohngeld Plus sollen zwei Millionen Haushalte unterstützt werden, sodass viel mehr Menschen Unterstützung erhalten als vorher. Die Wohngeldbezüge wurden ebenfalls deutlich erhöht und um eine dauerhafte Heizkostenkomponente für den Zeitraum zwischen September bis Dezember 2022 ergänzt. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte mit einem knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegenden Einkommen gezahlt.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete oder Hypothekenbelastung und dem Gesamteinkommen. Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Zuständig ist das örtliche Wohngeldamt. Eine erste Orientierung kann der Wohngeldrechner des BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) bieten.
Tipp: Freibetrag als zusätzliche Entlastung
Nach § 17 a Wohngeldgesetz steht Rentnern ein Freibetrag von 251 € zu, wenn sie 33 Grundrentenzeiten und eine Rente von mindestens 515 € vorweisen können. Beim Wohngeld wird der Freibetrag nur gewährt, wenn die Rentenkasse die entsprechenden Grundrentenzeiten bestätigt hat.
Zuschuss der Pflegekasse für altengerechten Umbau
Bei vielen älteren Menschen wird es notwendig, dass das Eigenheim altersgerecht umgebaut wird. Der Einbau eines Treppenlifts oder die barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers sind in der Regel Baumaßnahmen, die richtig teuer werden können. Über die Pflegekasse kann hierfür ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden.
Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein eines Pflegegrades. Der Zuschuss muss unter Vorlage eines Angebotes bzw. einer Kostenkalkulation eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Umbauarbeiten erst dann in Auftrag zu geben, wenn die Pflegekasse ihre Bewilligung erteilt hat.
Energiepreispauschale erhalten?
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum 01.12.2022 einen Anspruch auf eine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Bei Vorhandensein mehrerer Renten wird eine Energiepreispauschale ausgezahlt. Die Pauschale von 300 € brutto wurde automatisch ausgezahlt und musste auch nicht gesondert beantragt werden.
Wer die Energiepreispauschale jedoch trotz seines bestehenden Anspruchs noch nicht erhalten hat, kann bei der DRV Knappschaft-Bahn-See einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen.
Kostenbefreiung bei der Krankenkasse prüfen
Die Kosten für einen Gehwagen, Medikamente oder eine Reha und andere gesundheitliche Maßnahmen werden zu einem Teil von Versicherten selbst getragen. Durch die festgelegte Belastungsgrenze wird auch hier dafür gesorgt, dass zusätzliche Zuschüsse geltend gemacht werden können.
Die Ausgaben dürfen die jährliche Belastungsgrenze von aktuell 2 % des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Für chronisch kranke Menschen gilt die Belastungsgrenze bei 1 %. Eine Kostenbefreiung kommt dann in Betracht, wenn die Belastungsgrenze durch die tatsächlichen Kosten überschritten wurde.
Für die Kostenbefreiung muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Neben den Einkommensnachweisen müssen dann auch Belege und Quittungen der Krankheitskosten eingereicht werden. Wird die Kostenbefreiung bewilligt, fallen bis zum Ablauf des jeweiligen Jahres keine weiteren Mehrkosten mehr an.
Grundsicherung beantragen
Menschen, die nur eine sehr geringe Rente beziehen, können Grundsicherung beantragen. Voraussetzung für die Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung ist ein Wohnsitz in Deutschland, das Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine dauerhafte volle Erwerbsminderung ab einem Lebensalter von 18.
Der Antrag auf Grundsicherung wird beim Sozialamt gestellt. Grundsätzlich gilt eine Einkommensgrenze für die Grundsicherung zur Rente. Bei einem Einkommen unter 853 € (Mindestbedarf) sollte ein Anspruch auf Grundsicherung auf jeden Fall geprüft werden. Zu beachten ist auch hier, dass der maximale Rentenfreibetrag für das Jahr 2023 auf 251 € gestiegen ist.
Krankheitskosten von der Steuer absetzen
Wenn Rentner Steuern zahlen, können sie auch einige Kosten über ihre Steuererklärung von der Steuer absetzen. Werbungskosten werden pauschal mit einem Betrag von 102 € anerkannt. Ab einem GdB Grad der Behinderung von 20 gibt es zusätzlich einen Behindertenpauschbetrag. Hierfür muss der Behindertennachweis der Steuererklärung beigefügt werden, damit der Wert angerechnet werden kann.
Senioren, Rentner und Pflegebedürftige können jedoch auch außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Hierzu zählen krankheitsbedingte Kosten für Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel, Sehhilfen, Hörgeräte, Kuren, Rollstühle, Physiotherapien und vieles mehr. Wichtig ist, dass Rechnungen und Zahlungsbelege vorgelegt werden können. Manchmal bedarf es auch der Vorlage von Verordnungen des behandelnden Arztes.
Das Finanzamt prüft dann, wie sehr diese Kosten eine Belastung darstellen. Festgelegt wird immer ein zumutbarer Eigenanteil zwischen 1 % bis 7 %. Gehen die Kosten über die Belastungsgrenze hinaus, können sie steuerlich anerkannt werden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen ein wenig weiterhelfen konnten. Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund!
Ihr Team von
CareWork & SHD