Es kann sich lohnen, im Bekanntenkreis nachzufragen. Denn Empfehlungen von Freunden, Nachbarn oder Verwandten kann man Glauben schenken. Aber auch an schwarzen Brettern, in regionalen Anzeigemärkten oder über Aushänge in Geschäften lassen sich Hilfen in unmittelbarer Nähe suchen oder finden. Internet-Portale und Online-Job-Börsen sollten etwas vorsichtiger betrachtet werden. Aus Online-Anzeigen sollte klar hervorgehen, welche Vertragsart das jeweilige Portal mit der Haushaltshilfe vereinbart hat. Für den Fall, dass es sich um Schwarzarbeit handelt, haftet im Zweifelsfall nicht das Portal – sondern der Auftraggeber oder Kunde.
Wer bezahlt die Haushaltshilfe?
Die Kosten von legal beschäftigten Haushalts- oder Putzhilfen können steuerlich über die haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt werden. Allerdings zahlen viele Senioren keine Steuern mehr. Wer jedoch pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, kann für die Unterstützung im Haushalt den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € nutzen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich um einen bei den Pflegekassen zugelassenen Anbieter wie beispielsweise der CareWork & SHD mit ihrer stundenweise Betreuung handelt.
Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen können ab Pflegegrad 2 auch Pflegegeld beziehen, von dem ebenfalls die Unterstützung im Haushalt bezahlt werden kann. Wird über die Pflegesachleistungen ein Pflegedienst beauftragt, können bis zu 40 % der Sachleistungen über den Umwandlungsanspruch für die Unterstützung im Alltag verwendet werden. Aber auch dies ist nur möglich, wenn es sich um einen zugelassenen Anbieter handelt. Einige ambulante Pflegedienste bieten übrigens ebenfalls Leistungen im Haushalt an.
Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?
Wäsche waschen, Geschirr spülen oder Aufräumen – welche Aufgaben die Haushaltshilfe ausführen soll, kann je nach Bedarf und Wunsch im Gespräch vereinbart werden. Entspricht die Arbeitsweise nicht der Zufriedenheit, sollte dies so früh wie möglich besprochen werden. Nur dann kann die Reinigungskraft einschätzen, worauf es ankommt und auf was Wert gelegt wird.
Sowohl Putzkräften als auch Haushaltshilfen muss vernünftiges Material zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehört zum Beispiel eine stabile Leiter zur Unfallvermeidung oder funktionsfähige Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Staubsauger. Dennoch darf nicht vergessen werden, dass auch kräftige und junge Hilfen durch Möbelrücken oder unangemessen schwere Arbeiten nicht beliebig belastet werden dürfen.
Legale Beschäftigung von Haushalts- und Putzhilfen
Auch wenn es verlockend erscheint: Schwarzarbeit wird mit hohen Strafen geahndet! Falls der Haushaltshilfe bei der Arbeit etwas passiert, müssen Kunden die Behandlungskosten übernehmen. Es sollte unbedingt auf einer legalen Beschäftigung bestanden werden.
Putz- und Haushaltshilfen, die bei einer Reinigungsfirma oder einem Unternehmen für haushaltsnahe Dienstleistungen fest angestellt sind, können auf gesetzeskonformem Wege beauftragt werden. Kunden erhalten dann eine Rechnung über die Dienstleistungen. Anerkannte Anbieter wie CareWork & SHD können die Kosten auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Eine Alternative besteht darin, die Haushaltshilfe selbst als Minijobber bei der Minijobzentrale anzumelden. Hier sollten jedoch die Vorschriften und Pflichten als Arbeitgeber geprüft und eingehalten werden.
Kommt zum Unterstützungsbedarf im Haushalt auch der Wunsch nach Leistungen aus der Grundpflege und im Alltag hinzu, bietet CareWork & SHD auch die viel umfassendere 24 Stunden Betreuung an. Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile einer 24 Stunden Betreuung!