Sterbefall – was tun?

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11. Juni 2024
Friedhof

Bei vielen Themen rund um Betreuung & Pflege geht es um ältere, hochbetagte, kranke oder pflegebedürftige Menschen. Damit verbunden ist leider auch der Bereich des Lebensendes. Es ist zwar unangenehm und beängstigend, sich mit Tod und Sterben auseinanderzusetzen. Aber es ist notwendig und kann dabei helfen, bei Eintreten des Sterbefalls richtig zu agieren.

Ein Todesfall in der Familie bedeutet aufgrund der in Deutschland geltenden Bestattungspflicht, dass sich nahe Angehörige um die Beerdigung kümmern müssen. Diese Totenfürsorge beinhaltet alle Formalitäten rund um die Bestattung und die Klärung der Kostenfrage. Um in dieser traurigen und herausfordernden Situation nicht den sprichwörtlichen Kopf zu verlieren, soll mit diesem Artikel etwas Hilfestellung geleistet werden.

 

Erste Schritte nach dem Tod eines Angehörigen

Verstirbt ein Mensch zu Hause, muss ein Arzt für die Feststellung des Todes benachrichtigt werden. Ärzte haben die Pflicht, Verstorbene zu untersuchen und ggf. bei unschlüssiger Todesursache weitere untersuchende Maßnahmen anzuordnen. Bei schlüssiger Todesursache ohne Verdacht von Fremdeinwirkungen stellen Ärzte den Totenschein aus, der für verschiedene organisatorische Aufgaben benötigt wird.

Bei Versterben in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim wird ebenfalls ein Arzt hinzugezogen, der nach einer Untersuchung und Klärung der Umstände einen Totenschein ausstellt. Danach müssen Angehörige entweder das Krankenzimmer räumen oder im Alten- bzw. Pflegeheim in Erfahrung bringen, bis wann eine Räumung erfolgen muss. Die Zahlungspflicht von Heimbewohnern endet in der Regel mit dem Sterbetag. Wenn allerdings die überlassenen Räume nicht fristgerecht geräumt werden, könnten zusätzliche Kosten entstehen. Außerdem sollte nachgefragt werden, wohin der oder die Verstorbene gebracht wurde, um weitere Familienmitglieder, Freunde und Verwandte wegen einer Abschiednahme informieren zu können.

Sterben Pflegebedürftige, die schon lange versorgt und gepflegt werden mussten, haben häufig die entstandenen Pflegekosten ein potenziell vorhandenes Vermögen geschmälert. Generell sind es die bei einem Todesfall entstehenden Kosten, die Angehörige vor Probleme stellen. Auch dann, wenn es um die Annahme oder das Ausschlagen eines Erbes geht, müssen alle Eventualitäten einkalkuliert werden.

 

Wer ist für die Bestattung zuständig?

Nach der Bestattungspflicht sind die engsten Familienangehörigen eines Verstorbenen für dessen Beerdigung verantwortlich. Das bedeutet also, dass zunächst Ehepartner und dann Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern oder die schon volljährigen Enkel in die Pflicht genommen werden.

Mann am Grab

Die Totenfürsorge hat aber nichts mit der Kostenübernahme der Beerdigungskosten zu tun. Die Beerdigungskosten haben immer die Erben zu tragen.

 

Die Organisation der Beerdigung

Im Idealfall wird das Bestattungsinstitut noch am Todestag ausgewählt und informiert. Dies kann aber auch einen Tag später erfolgen. Mit dem Bestatter wird dann ein Termin zur Beratung und Abholung des verstorbenen Menschen vereinbart.

Für reibungslose Abläufe sorgen dabei folgende Unterlagen und Dokumente:

  • Totenschein oder Sterbeurkunde
  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Familienstammbuch mit Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (bei Partnern oder Eheleuten)
  • Rentenversicherungsnummer bei verstorbenen Rentnern
  • Krankenversicherungskarte
  • Bestattungsverfügung, falls vorhanden
  • Versicherungsunterlagen von Lebensversicherungen oder anderen kapitalbildenden und auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherungen

Im Beratungsgespräch mit dem Bestatter können dann auch letzte Wünsche und Verfügungen besprochen und berücksichtigt werden. In Deutschland kommen Feuer-, Erd-, See- und alternative Bestattungsformen in Betracht. Oft übernehmen Bestattungsinstitute viele Aufgaben und können beispielsweise auch Trauergäste informieren oder Trauerfeiern organisieren.

 

Was kommen bei einem Todesfall für Kosten auf Angehörige zu?

Und auch hier kommt es wieder auf die Todesumstände an: Verstirbt jemand im Krankenhaus, müssen für die Dauer des Aufenthaltes vielleicht noch Zuzahlungen geleistet werden. Auch die Benutzung von Kühlräumen in der Klinik wird berechnet.

Gebühren entstehen des Weiteren durch die Totenschau des Arztes, bevor eine Todesbescheinigung ausgestellt wird. In den Bereich der Bestattungskosten fallen dann je nach Einzelfall

  • Überführungskosten bis in Trauerhallen, Kirchen, Friedhöfen und Krematorien
  • hygienische Versorgung von Verstorbenen
  • Erstellung von Sterbeurkunden, Geburts- und Heiratsurkunden
  • Urne oder Sarg mit Auskleidung wie Kissen und Decke
  • Sterbe- oder Totenbekleidung (keine Pflicht; Verstorbene dürfen auch in persönlicher Kleidung beigesetzt werden)
  • Einäscherung im Krematorium
  • Todesanzeigen, Trauerbriefe und Danksagungen
  • Benutzung von Trauerhalle, Kirche und andere Beisetzungsgebühren
  • Blumenschmuck für Urne, Sarg, Grab, Trauerhalle oder Kirche
  • Trauerredner
  • Sargträger
  • Trauermusik
  • Trauerfeier in der Gastronomie
  • Erstbepflanzung für das Grab
  • Grabnutzung
  • Grabstein

Je nach Posten sammeln Beerdigungsinstitute alle Gebühren und Auslagen, die sie nach der Bestattung komplett abrechnen. Je nach Begräbnis mit Einzelgrab, Urnengrab oder in der Familiengruft können so schnell Kosten zwischen 4.000,00 € bis 8.000,00 € und mehr entstehen.

 

Finanzielle Unterstützung bei Trauerfällen

Nahestehende Angehörige sollten alle Möglichkeiten prüfen, die eine finanzielle Unterstützung beinhalten könnten. Dies, zumal auch Beerdigungskosten häufig größere Summen darstellen. In Betracht kommen beispielsweise

  • Lebensversicherungen: Sterbefälle gelten bei Lebensversicherungen als Erlebensfälle. Die Versicherungssumme wird nach Vorlage der Sterbeurkunde an Bezugsberechtigte ausgezahlt. Oft ist eine Abtretung an das beauftragte Beerdigungsinstitut möglich, das dann die Beerdigungskosten direkt mit der Versicherungsgesellschaft abrechnet.
  • Sterbegeldversicherungen: Diese Versicherungen werden explizit zur Entlastung von Hinterbliebenen in Bezug auf die Bestattungskosten abgeschlossen und ähneln einer Risikolebensversicherung. Das vereinbarte Sterbegeld wird nach Vorlage der Sterbeurkunde ausgezahlt und dient zum Ausgleich der Beisetzung.
  • Renten: Hinterbliebene, Witwen oder Waisen können einen Anspruch auf Rentenzahlung haben, der mitunter vom Einkommen abhängt. Dies gilt auch für Männer bzw. Witwer. Geklärt werden können viele Fragen bei der Deutschen Rentenversicherung. Hinterbliebenenrenten müssen nach dem Todesfall beantragt werden.
  • Gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft: Beruht ein Todesfall auf einem Arbeits- oder Betriebsunfall, so kann die gesetzliche Unfallversicherung sowohl Sterbegeld als auch Renten und Überführungskosten auszahlen.
  • Private Unfallversicherungen: Ansprüche gegenüber einer privaten Unfallversicherung bestehen nur dann, wenn der Unfall außerhalb der Arbeitszeit im Privatleben stattgefunden und zum Tod geführt hat. Die Leistungen ähneln allerdings den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Arbeitgeber/Gewerkschaft: Auch hier sollten Angehörige nachfragen, ob einmalige Sterbegelder ausgezahlt werden.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Ist eine betriebliche Altersvorsorge vorhanden, wird nach Vorlage der Sterbeurkunde eine Hinterbliebenenrente und meistens auch ein Sterbegeld ausgezahlt.
  • Besoldungsamt: War der/die Verstorbene im Beamtenstatus oder beamtet im Ruhestand, müssen Sterbegelder, Witwen- und Waisenrenten beim Besoldungsamt beantragt werden.
  • Arbeitsamt/Agentur für Arbeit: Empfänger von Hartz-IV, die sich die Beerdigung von einem nahen Angehörigen nicht leisten können, erhalten häufig vom Arbeitsamt einen Zuschuss. Die Handhabung variiert jedoch in den einzelnen Bundesländern.
  • Sozialamt: Das Sozialamt kommt für Bestattungskosten einer einfachen Beerdigung auf, sofern ein Erbe ausgeschlagen wird.
  • Steuern/Finanzamt: Aufwendungen für Beerdigungen, Grabsteine und Grabpflege, die höher ausfallen als das Erbe, lassen sich als außergewöhnliche Belastungen über die Steuererklärung geltend machen.

Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Es besteht jedoch stets die Möglichkeit, dass Verstorbene eine eigene Vorsorge für den Todesfall getroffen haben, von der Angehörige nichts wissen. Deshalb sollten die Unterlagen und Dokumente von Verstorbenen sorgfältig gesichtet und überprüft werden.

Tipp: Auch bei verschiedenen Sterbevorsorgen werden monatliche oder jährliche Beiträge geleistet. Es kann also hilfreich sein, die Kontoauszüge von Verstorbenen zu prüfen.

Im Idealfall sollten schon vor dem Tod Gespräche darüber geführt werden, welche Beerdigung gewünscht wird und wie es um die Absicherung der Kosten steht. Dem Tod kann niemand ausweichen. Deshalb liegt es im Sinne aller, wenn möglichst viele Fragen schon vorab geklärt werden können. So fällt es auch den Hinterbliebenen leichter, mit einem schweren Verlust umzugehen.

 

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