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Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben einen Anspruch auf monatliche Entlastungsleistung, sofern sie in häuslicher Umgebung versorgt werden. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € im Monat wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung erstattet.
Bei Entlastungsleistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige. Genutzt werden kann der Entlastungsbetrag beispielsweise für die Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege und für Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Gruppenangebote, haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleiter. Wichtig ist, dass der jeweilige Anbieter nach Landesrecht bei den Pflegekassen zugelassen ist wie beispielsweise bei der von uns angebotenen stundenweisen Betreuung, die ebenfalls Angebote im Haushalt und Alltagsbegleitung beinhaltet.
Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Entlastungsbetrag auch für ambulante Pflegeleistungen verwendet werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können alle notwendigen ambulanten Leistungen dadurch mitfinanzieren. Bei den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 können die Entlastungsleistungen für alle Leistungen mit Ausnahme körperbezogener Pflegeleistungen wie das Waschen oder Ankleiden verwendet werden. Der Entlastungsbetrag steht in erster Linie für eine zusätzliche Unterstützung bereit; beispielsweise für die Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote?
Viele Angebote zur Alltagsunterstützung fallen unter die sogenannten „niedrigschwelligen Betreuungsangebote“. Diese Angebote sind grundsätzlich für alle Pflegebedürftigen interessant. Besonders können aber Menschen mit Demenz von diesen Angeboten profitieren, da zahlreiche Anbieter sich darauf fokussieren, durch kreative Tätigkeiten in Fähigkeiten zu erhalten oder sogar zu optimieren. Andere Anbieter helfen Menschen mit körperlichen Einschränkungen durch Koordinations- und Bewegungsgruppen weiter.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote können letztendlich nach individuellen Wünschen, Bedürfnissen und Ansprüchen zusammengestellt werden. Die Alltagsbegleiter der stundenweisen Betreuung helfen im Haushalt, gehen einkaufen oder unternehmen gemeinsame Spaziergänge. Sie stehen aber auch dann unterstützend zur Verfügung, wenn eine Begleitung zu Behörden oder zum Arzt erforderlich ist. Von der Teilnahme an Gruppenaktivitäten bis hin zur Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen können niedrigschwellige Betreuungsangebote den Alltag erleichtern und verschönern.
Wer bekommt die Entlastungsleistungen?
Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen und weiterhin zu Hause leben, haben einen Anspruch auf die monatlichen Entlastungsleistungen bis zu 125,00 €. Ein separater Antrag für die Entlastungsleistungen muss nicht gestellt werden. Zu beachten ist aber, dass der jeweilige Anbieter bei den Pflegekassen zugelassen ist.
Reicht der monatliche Entlastungsbetrag nicht aus, dürfen Pflegebedürftige einen Anteil von bis zu 40 % der ihnen zustehenden Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln. Werden die Pflegesachleistungen also beispielsweise nicht komplett für einen ambulanten Pflegedienst verwendet, kann auf Antrag ein Teil der Pflegsachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.
Bei Betreuungs- und Entlastungsleistungen gilt das Kostenerstattungsprinzip. Pflegebedürftige suchen sich ein passendes und zugelassenes Angebot heraus und gehen mit den Kosten in Vorlage. Die Rechnungen werden gesammelt und müssen dann bei der Pflegekasse eingereicht werden, die die Kosten dann erstattet.
Alternativ können Pflegebedürftige auf einen zugelassenen Anbieter zurückgreifen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Bei der von der CareWork & SHD angebotenen stundenweisen Betreuung bedarf es dafür lediglich einer Abtretungserklärung, damit eine direkte Abrechnung erfolgen kann. Von den jeweiligen Abrechnungen mit der Pflegekasse erhalten Kunden selbstverständlich eine Kopie zur Übersicht. Bei diesem Verfahren scheidet also sowohl die Vorkasse aus und auch ein eigener Abrechnungsaufwand ist nicht mehr erforderlich.
Was geschieht mit den nicht genutzten Entlastungsleistungen?
Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt 125,00 €. Wird dieser Betrag nicht voll ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den folgenden Monaten des Kalenderjahres genutzt werden. So ist es also beispielsweise möglich, nach einem Krankenhausaufenthalt ohne zusätzliche Entlastungsleistungen in den nächsten Monaten mehr Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Bleiben am Jahresende noch nicht ausgeschöpfte Entlastungsleistungen übrig, können diese bis Ende Juni des Folgejahres übertragen werden.
Im Fazit sind wir davon überzeugt, dass der Entlastungsbetrag eine echte Hilfe darstellen kann, wenn er denn richtig genutzt wird. Er bietet viele Möglichkeiten, den Alltag zu erleichtern und abwechslungsreich zu gestalten. Gerne können Sie sich über die stundenweise Betreuung informieren, die wir regional anbieten und mit der wir zur direkten Abrechnung mit der Pflegekasse zugelassen sind. Auch diese Alltagshilfen können Sie bequem über die Entlastungsleistungen erhalten.
Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund!
Ihr Team von
CareWork & SHD