Was tun, wenn man sich das Pflegeheim nicht leisten kann?

Home » Blog » Was tun, wenn man sich das Pflegeheim nicht leisten kann?
8. September 2022

 

Liebe Leserinnen und Leser!

Plätze im Altenheim oder Pflegeheim sind nicht nur Mangelware, auf die man lange warten muss, sondern auch teuer. Trotz der staatlichen Zuschüsse wissen bereits jetzt viele Familien nicht, wie sie die stationäre Unterbringung bezahlen sollen. Und jetzt sieht es ganz so aus, als würden steigende Energiekosten, Tarifvereinbarungen im Pflegesektor und allgemeine Inflationsraten die Kosten für ein Pflegeheim noch mehr in die Höhe treiben. Was kann man also tun, wenn man sich den Platz im Pflegeheim nicht mehr leisten kann?

 

Tarif für Pflegekräfte könnte Heimkosten ansteigen lassen

Generell ist es richtig und wichtig, dass Pflegekräfte ab dem 01. September 2022 in Anlehnung an die Pflegereform nach Tarif entlohnt werden. Verbraucherschützer gehen jedoch davon aus, dass die damit verbundenen Mehrkosten an Heimbewohner oder deren Familien weitergegeben werden. Dieser Anstieg könnte sich deutlich bemerkbar machen.

Bereits jetzt beträgt der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim je nach Region durchschnittlich 2.245 €, wie der PKV (Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.) errechnet hat. Hierfür hat der PKV seine Pflegedatenbank mit Informationen von über 11.000 der insgesamt 13.000 stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland untersucht. Die Auswertung des PKV erfolgte auf Basis der Vergütungsvereinbarungen zwischen Heimen und den gesetzlichen Pflegekassen; die Ergebnisse betreffen also aufgrund identischer Leistungsansprüche gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.

Seit Anfang 2022 gibt es für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Zuschuss, der sich nach der Höhe des Pflegegrades und der Dauer der Unterbringung im Heim richtet. Diese Entlastungen könnten jedoch schon bald wegen der viel schneller ansteigenden Kosten keine solche mehr darstellen.

 

Wer zahlt, wenn es nicht mehr geht?

Die kontinuierlich steigenden Preise für die Unterbringung im Alten- oder Pflegeheim können selbst Menschen, die früher gut verdient haben, sich nicht immer leisten. Wenn das Heimentgelt angehoben wird, wissen auch viele Familien nicht mehr weiter. Teilweise müssen nach Auskunft von Pflegestützpunkten bis zu 4.000 € Eigenanteil aufgebracht werden, der nicht von der Pflegekasse übernommen wird. Selbst Versicherte, die über 45 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben, können solche Kosten nicht immer stemmen.

Wenn es um die Bezahlung eines Heimplatzes im Pflege- oder Altenheim geht, wird zunächst einmal das Vermögen des Heimbewohners dafür eingesetzt – und zwar bis auf einen geschützten Restbetrag in Höhe von 5.000 €. In der Regel dient auch die Rente zum Ausgleich der Heimkosten. Steht nicht ausreichend Geld zur Verfügung, um die Heimunterbringung zu bezahlen, müssen die Kinder unter bestimmten Umständen für ihre Eltern aufkommen. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass das Jahresbruttoeinkommen der Kinder mehr als 100.000 € beträgt.

 

Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt

Liegt das Einkommen der Kinder unterhalb dieser Einkommensgrenze, besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Hilfe zur Pflege, der beim Sozialamt gestellt werden muss. Das Sozialamt kommt dann für die Differenz zwischen der Rente bzw. dem Vermögen und den Pflegeheimkosten auf. Es muss also niemand Angst haben, aus dem Pflegeheim geworfen zu werden oder sich wegen der Heimkosten verschulden zu müssen. Die Sozialhilfe springt in den Fällen ein, in denen das Geld zur Deckung der Kosten nicht ausreicht. Wichtig ist hierbei, den Antrag auf Hilfe zur Pflege möglichst frühzeitig zu stellen, damit die Leistungen auch schnellstmöglich bewilligt werden.

Gekündigt wird ein Heimplatz nur in absoluten Ausnahmefällen; beispielsweise dann, wenn sich ein Bewohner trotz vorhandenem Vermögen wie einer Immobilie weigert, die Heimkosten daraus zu bedienen. Mit derartigem Vermögen erhalten Antragsteller natürlich auch keine Sozialhilfe. Diese Ausnahmefälle bedeuten jedoch auch nicht immer, dass ein Heimbewohner nicht bezahlen will, sondern der Immobilienverkauf sich vielleicht verzögert und das entsprechende Geld einfach noch nicht „frei“ ist. Auch hier kann das Sozialamt vorübergehend einspringen und ein Darlehen gewähren. Als Sozialhilfeträger hat das Amt den Auftrag, auch in solchen Fallkonstellationen nach Lösungen zu suchen und Finanzierungslücken zu überbrücken.

 

Zusammensetzung von Heimkosten und weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Das Heimentgelt setzt sich aus einem Anteil aus der Pflegeversicherung und dem Eigenanteil zusammen. Der Eigenanteil beinhaltet den sogenannten EEE – einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Bestimmt wird das Heimentgelt bei den Pflegesatzverhandlungen, an denen je nach Bundesland die Verantwortlichen der Einrichtung, Vertreter der Pflegekassen, Vertreter von Sozialträgern und von Kommunalverbänden teilnehmen.

Aber auch dann, wenn der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für alle Heimbewohner einer Einrichtung gleich hoch ist, bezahlen nicht alle denselben Betrag. Hier kommt es dann auf den Pflegegrad an, der den individuellen Hilfs- und Unterstützungsbedarf eines Menschen definiert. Je höher also der Pflegegrad ausfällt, desto teurer ist auch das Entgelt für das Pflegeheim. Mit dem Pflegegrad steigt aber auch die Leistung der Pflegekasse, sodass der Kostenanteil bei hohem Pflegegrad auch geringer ausfallen kann.

Letztendlich können sich alle, die die Kosten für ein Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, Sozialhilfe beantragen. Zu den Voraussetzungen für den Erhalt der Hilfe zur Pflege hört, dass kein Vermögen über 5.000 € verfügbar sein darf.

Wer sich detaillierter über die Möglichkeiten informieren möchte, wie eine stationäre Unterbringung finanziert werden kann, sollte sich an einen Pflegestützpunkt wenden. Hier erhalten Pflegebedürftige und Angehörige trägerunabhängig und kostenlos Informationen rund um alle Themen im Bereich der Pflege.

 

Alternativen diskutieren

Eine Beratung in einem Pflegestützpunkt ist auch schon dann empfehlenswert, wenn über eine Betreuung, Versorgung und Pflege nachgedacht werden muss – also wenn Großeltern, Eltern oder andere Angehörige aufgrund alterstypischer Erscheinungen oder aber auftretender Krankheiten auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind.

Mit Betreuungskonzepten wie der 24 Stunden Betreuung können Unterbringungen in stationären Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen häufig vermieden oder zumindest deutlich hinausgezögert werden. Die Kosten für viele Alternativen aus der häuslichen Pflege unterschreiten in der Regel die durchschnittlichen Heimentgelte. Darüber hinaus dürfen die Vorteile von 24 Stunden Betreuung & Co. nicht unterschätzt werden: Es wird weiterhin ein Wohnen und Leben innerhalb der gewohnten Umgebung ermöglicht. Außerdem kann das Konzept sehr flexibel auf individuelle Ansprüche und Bedürfnisse ausgelegt werden. Bereits im Zuge der Angebotserstellung wird die Betreuungssituation grundlegend analysiert: Ein wichtiges Hilfsmittel ist dabei unser Erhebungsbogen, der eine realistische Einschätzung der aktuellen Pflegesituation der betreuten Person bietet. Dadurch kann eine Betreuung und Versorgung maßgeschneidert organisiert werden.

Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von

CareWork & SHD

Mehr Information über die 24 Stunden Betreuung

Neueste Artikel

Follow us

Unsere Partner

Skip to content