Alltagskompetenz

Nach der Definition des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD oder MDK) wird der Begriff der Alltagskompetenz mit der eigenverantwortlichen, selbstständigen und unabhängigen Erfüllung der alltäglichen Aufgaben innerhalb der jeweiligen Kultur in einer selbstverantwortlichen Weise beschrieben. Einfach gesagt handelt es sich bei Alltagskompetenzen um die Fähigkeit, die Dinge des alltäglichen Lebens selbstständig durchzuführen.

Über die Alltagskompetenz wird jedoch häufig nur dann gesprochen, wenn diese eingeschränkt ist. Eine eingeschränkte Alltagskompetenz ist Voraussetzung, um als Pflegebedürftig eingestuft zu werden und einen Pflegegrad zu erhalten. Bei der Pflegebegutachtung durch den MD oder Medicproof bei privat Versicherten bewerten die Gutachter in verschiedenen Kriterien die Alltagskompetenz. Die Gutachter überprüfen vor Ort, ob ein erhöhter Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung erforderlich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Menschen mit Demenz häufiger gefährliche Gegenstände verwenden oder einfach die Wohnung verlassen. Auch dann, wenn Pflegebedürftige handgreiflich werden, aggressiv reagieren oder sich anderweitig unangemessen verhalten, kann von einer eingeschränkten Alltagskompetenz ausgegangen werden. Sind Einschränkungen vorhanden, werden diese durch ein Punktesystem bewertet und bilden die Basis für die spätere Einstufung.

Nach Zuerkennung einer eingeschränkten Alltagskompetenz haben Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Umfang und Höhe der Leistungen richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Außerdem haben Pflegebedürftige dann Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Die Erhaltung der Alltagskompetenz gilt als wichtiges Therapieziel bei der Behandlung von Demenz.

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