Bei der ambulanten Pflege handelt es sich um die pflegerische und manchmal auch hauswirtschaftliche Versorgung von Pflegebedürftigen in ihrem eigenen Zuhause, die durch professionelle und mobil eingesetzte Pflegekräfte durchgeführt wird. In der Schweiz wird die ambulante Pflege auch „Spitex“ genannt, was von der spitalexternen Pflege im Krankenhaus abgeleitet wird. In Österreich wird bei der ambulanten Pflege zwischen Hauskrankenpflege und Heimhilfe unterschieden.
Dank einer ambulanten Pflege ist es möglich, dass Pflegebedürftige weiterhin in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können. Zu diesem Zweck besuchen die Pflegekräfte der ambulanten Pflege die pflegebedürftigen Menschen zu Hause. Ambulante Pflegedienste können täglich, mehrmals täglich, wöchentlich oder sporadisch eingesetzt werden. Es kommt hierbei auf den gesundheitlichen Zustand und Bedarf des Pflegebedürftigen sowie die ärztlich verordneten Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens an. Die ambulante Pflege wird demnach flexibel eingesetzt.
Leistungen in der ambulanten Pflege
Da es sich bei den Mitarbeitern von ambulanten Pflegediensten um professionelle Pflegekräfte handelt, können auch Maßnahmen aus der medizinischen Fachpflege durchgeführt werden. Die ambulante Pflege beinhaltet also auch das Verabreichen von Medikamenten, die Versorgung von Wunden, die Kontrolle von Werten sowie das Setzen von Sonden oder Kathetern, sofern die behandelnden Ärzte diese Maßnahmen angeordnet haben.
Es gibt Anbieter der ambulanten Pflege, die über Zusatzqualifikationen verfügen. So können beispielsweise auch Aufgaben aus der Palliativpflege übernommen werden, damit schwer kranke und sterbende Menschen ihre letzten Tage und Wochen im eigenen Zuhause verbringen können. Eine weitere Spezialisierung ist die außerklinische Intensivpflege, bei der weit über die allgemeinen Leistungen aus der Grundpflege und Behandlungspflege hinausgehenden Pflegeleistungen erbracht werden. Durch eine ambulante Intensivpflege ist es zum Beispiel auch möglich, dauerhaft beatmete Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld zu versorgen.
Die Kosten für die ambulante Pflege werden bis zu einem gewissen Grad bei Vorhandensein eines Pflegegrades und einer entsprechenden Verordnung durch den behandelnden Arzt von den Kostenträgern erstattet.