Mit Behandlungspflege werden Pflegeleistungen bezeichnet, die über das Maß der normalen Grundpflege hinausgehen und vom behandelnden Arzt verordnet wurden.
Welche Pflegemaßnahmen der Behandlungspflege wann und in welcher Form angeordnet werden dürfen, wird in einem bundesweit geltenden Katalog geregelt. Der ärztliche Verordnung ist Auftrag und Basis für die Pflegekräfte oder den Pflegedienst und muss zum Zwecke der Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Durchgeführt werden darf die Behandlungspflege ausnahmslos von examiniertem Pflegepersonal, das getreu der Verordnung Verbandswechsel, Infusionstherapien, Injektionen, Maßnahmen der Wund- und Dekubitus Versorgung, Katheterisierungen, parenterale Ernährungsformen, Medikamentenabgaben, Blutentnahmen, Blutzucker-, Vitalzeichen- und Blutdruckkontrollen, Maßnahmen der Stomaversorgung, Einläufe und andere Maßnahmen der Behandlungspflege ausführen[1]. Viele andere unterstützende Maßnahmen und Leistungen werden von den Betreuerinnen während der 24-Stunden-Betreuung übernommen.