Dauerpflege

Unter Dauerpflege wird die dauerhafte Betreuung und Versorgung von Senioren und Pflegebedürftigen verstanden, die aufgrund von geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen permanent auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Bei Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen kommt zum Eigen- und Fremdschutz hinzu, dass sie auf Überwachung und Kontrolle angewiesen sein können. In einigen Fällen erfolgt eine Dauerpflege rund um die Uhr. Dennoch muss eine Dauerpflege nicht automatisch einen Umzug in eine stationäre Einrichtung wie ein Altenheim oder Pflegeheim bedeuten. Die moderne Pflegelandschaft hat insbesondere in den letzten Jahren verschiedene Betreuungskonzepte im Bereich der häuslichen Versorgung und Pflege etabliert. Durch Konzepte wie die 24 Stunden Betreuung oder die stundenweise Betreuung kann der häufig geäußerte Wunsch vieler älterer und kranker Menschen, möglichst lange im eigenen Zuhause bleiben zu können, erfüllt werden.

 

Häusliche Dauerpflege

Die häusliche Dauerpflege kann flexibel organisiert werden. Zu den Möglichkeiten gehören ambulante Dienstleister, die pflegende Familienangehörige durch regelmäßige Hausbesuche durch Maßnahmen aus der medizinischen Fachpflege bzw. Behandlungspflege helfen. Im Bereich der stundenweisen Betreuung können Betroffene und Angehörige sich zeitweise bei Alltagsaufgaben wie dem Haushalt, dem Einkauf oder auch Arztbesuchen und Freizeitaktivitäten unterstützen lassen. Bei der 24 Stunden Betreuung zieht hingegen eine vorab sorgfältig ausgewählte Betreuungskraft mit in den Haushalt ein und übernimmt dort Aufgaben aus dem hauswirtschaftlichen und grundpflegerischen Bereich, sodass eine stationäre Unterbringung häufig vermieden werden kann. Bei beiden Konzepten werden Familienangehörige entlastet und auch Dienste wie Essen auf Rädern sind nicht mehr notwendig. Allerdings können in der stundenweisen Betreuung und 24 Stunden Betreuung keine Aufgaben aus der medizinischen Behandlungspflege übernommen werden, wobei eine Kombination der Konzepte mit der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes durchaus möglich ist.

Je nach Konzept und dem Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad können Maßnahmen aus der häuslichen Dauerpflege mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden.

 

Stationäre Dauerpflege

Eine stationäre oder vollstationäre Dauerpflege kommt dann in Betracht, wenn eine dauerhafte und kontinuierliche Versorgung und Betreuung durch examinierte Pflegefachkräfte notwendig ist. Bei einigen Erkrankungen müssen Menschen in Kliniken, Krankenhäusern oder Hospizen verweilen, weil ihr Gesundheitszustand eine Überwachung und bei Bedarf Eingriffe aus der medizinischen Fachpflege erfordern. Dies kann nur dort erfolgen, wo medizinische Fachkräfte dauerhaft anwesend sind.

Je nach Gesundheitszustand und psychologischer Konstitution kommt für die stationäre Dauerpflege aber auch ein Altenheim, Pflegeheim oder Seniorenstift in Betracht. Auch hier sollte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, in welchem Umfang eine medizinische Fachpflege erfolgen muss. Reicht in der häuslichen Pflege der regelmäßige Besuch eines ambulanten Pflegedienstes nicht aus und sind die Familienangehörigen verhindert oder nicht in der Lage, Pflegemaßnahmen durchzuführen, kann eine stationäre Dauerpflege empfohlen werden. Die Kosten für eine Heimunterbringung werden bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad anteilig von der Pflegeversicherung übernommen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dabei in der Regel nach der Höhe des Pflegegrades und dem Umfang der notwendigen Leistungen aus Grundpflege, Behandlungspflege sowie Unterbringungskosten, Verpflegung und Investitionskosten. Einen Teil dieser Kosten müssen Pflegebedürftige selbst übernehmen.

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