Beim E-Rezept handelt es sich um ein elektronisches Rezept für Arzneimittel. Durch die Einführung des E-Rezepts sollen Abläufe in Apotheken und Arztpraxen vereinfacht werden. E-Rezepte sind beispielsweise dann unverzichtbar, wenn ärztliche Beratungen mittels Videosprechstunde stattfinden. Aber auch bei klassischen Besuchen in der Arztpraxis werden zunehmend E-Rezepte angeboten. Ausgestellt und übermittelt werden E-Rezepte von der Arztpraxis durch eine sichere Datenübertragung. Patienten können entscheiden, ob sie das Rezept per Smartphone über App in die gewünschte Apotheke schicken wollen oder aber einen Papierausdruck bevorzugen.
E-Rezepte können in traditionellen Apotheken und auch Online-Apotheken eingelöst werden. Gesetzlich Versicherte benötigen für den Umgang mit E-Rezepten eine App, wobei auch eine Nutzung ohne Smartphone oder Tablet möglich ist. Die Einführung des E-Rezepts erfolgte nach intensiven Testphasen im Sommer 2022. Seit der Testphase können E-Rezepte von vielen Krankenhäusern und Arztpraxen zur Verordnung von Arzneimitteln genutzt werden. Flächendeckend sind Apotheken seit dem 01.09.2022 in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Kassen abzurechnen.
Bis jede Praxis oder Verordnungsstelle technisch und organisatorisch in der Lage ist, E-Rezepte auszustellen, werden die klassischen Rezeptformulare verwendet. E-Rezepte ermöglichen weitere digitale Anwendungen wie etwa Erinnerungsfunktionen für Medikamente, Arzneimittelpläne oder Wechselwirkungschecks zur Prüfung der Verträglichkeit. Neben verschreibungspflichtigen Medikamenten sollen in Zukunft auch Hilfsmittel, Heilmittel oder häusliche Krankenpflege-Leistungen per E-Rezept verordnet werden.