Familienpflegezeit

Bei der Familienpflegezeit handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Möglichkeit für Arbeitnehmer in Deutschland, ihre Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, um die Pflege von einem nahen Angehörigen zu gewährleisten. Durch die Familienpflegezeit soll der Beruf mit familiären Verpflichtungen besser miteinander vereinbart werden können.

Geregelt ist die Familienpflegezeit im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) nebst Ergänzung durch das Pflegezeitgesetz (PflegeZG). Arbeitnehmer können danach ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monaten auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren, damit sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen häuslich betreuen können. Während der Familienpflegezeit wird das Arbeitsentgelt entsprechend der reduzierten Arbeitszeit gesenkt.

Zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienpflegezeit gehört, dass der zu pflegende Angehörige mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird. Außerdem muss der Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Familienpflegezeit informiert werden. Dies erfolgt über einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber unter Angabe des Zeitraumes und des Umfangs der Arbeitszeitreduzierung. Der Antrag auf Familienpflegezeit muss mindestens acht Wochen vor Beginn eingereicht werden.

Während der Familienpflegezeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) aufzunehmen, um Verluste teilweise auszugleichen. Dieses Darlehen wird ratenweise nach Beendigung der Familienpflegezeit zurückgezahlt. Während der Familienpflegezeit gilt für Beschäftigte ein besonderer Kündigungsschutz.

Die Familienpflegezeit kann mit der Pflegezeit kombiniert werden, um eine Freistellung bis zu 24 Monate erreichen zu können. Teilzeitbeschäftigte können ebenfalls ihre Arbeitszeit reduzieren. Sie müssen jedoch mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. In Kleinbetrieben mit weniger als 26 Arbeitnehmern haben Beschäftigte keinen Anspruch auf Familienpflegezeit. Diese kann freiwillig vereinbart werden.

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