IGeL ist die Abkürzung von „individuellen Gesundheitsleistungen“, die es bereits seit mehr als 25 Jahren gibt. Die Leistungen können von Ärzten, Zahnärzten oder Psychotherapeuten durchgeführt werden. Bei IGeL müssen Patienten die jeweiligen Leistungen jedoch selber bezahlen, da diese nicht vom Leistungskatalog der Krankenkassen umfasst sind. Individuelle Gesundheitsleistungen werden in der Regel vom behandelnden Arzt empfohlen, der auch den Nutzen der jeweiligen Leistung erklärt. Dennoch fühlen sich Patienten oft von Selbstzahlerleistungen überfordert.
Zu den klassischen IGeL Leistungen gehören Überprüfungen der Augen auf die Möglichkeit, an grünen Star zu erkranken, oder Ultraschalluntersuchungen zur Überprüfung der Eierstöcke auf Eierstockkrebs. Viele individuelle Gesundheitsleistungen dienen der Früherkennung bzw. Prävention. Viele Krankenkassen übernehmen derartige Leistungen nur, wenn ein Krankheitsverdacht besteht. Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse müssen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und sollten „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Häufig ist der Nutzen oder die Wirkung von IGeL nicht belegt.
Generell dürfen Ärzte ihre Patienten nicht zu einer Entscheidung für oder gegen IGeL Leistungen drängen, sondern müssen verständlich und umfassend Aufklärung anbieten. Hierzu gehören Informationen über Kosten, Risiken und Alternativen.