Bei der Pflege zu Hause werden Kranke und Pflegebedürftige in ihrer eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus versorgt und gepflegt. Eine Pflege zu Hause kann durch Familienangehörige oder externe Dritte durchgeführt werden. Zu den Anbietern einer Pflege zu Hause gehören ambulante Pflegedienste und Alternativkonzepte wie beispielsweise auch die sogenannte 24 Stunden Betreuung.
Die häusliche Pflege lässt sich gut mit Leistungen wie etwa der Verhinderungspflege kombinieren. So können zum Beispiel die Angehörigen die Pflege zu Hause übernehmen und den ambulanten Pflegedienst bestellen, der die notwendige medizinische Fachpflege durchführt. Senioren, Kranke und Pflegebedürftige wissen an der Pflege zu Hause das gewohnte Umfeld und die routinierten Abläufe zu schätzen. Aus Umfragen und Statistiken ist bekannt, dass sich der Großteil der Bevölkerung wünscht, die Zeiten in Krankheit und Alter sowie auch den Lebensabend zu Hause verbringen zu dürfen.
Eine Pflege zu Hause wird nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Vorliegen eines Pflegegrades von der Pflegeversicherung unterstützt. Leistungen erfolgen mitunter in den Bereichen
- Finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld
- Inanspruchnahme von Pflegediensten und Pflegesachleistungen
- Inanspruchnahme von Kombinationsleistungen
- Beauftragung von Einzelpflegekräften
- Vertretung bei Urlaub und Krankheit im Rahmen der Verhinderungspflege
- Inanspruchnahme von Angeboten aus der Tagespflege und Nachtpflege
- Alltagsunterstützungen und Entlastungsbetrag
- Soziale Absicherung von Pflegepersonen
- Unterstützung bei der Vereinbarung von häuslicher Pflege und Beruf
- Pflegekurse für pflegende Angehörige
- Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse für die Wohnungsanpassung
Bei der 24 Stunden Betreuung findet die Versorgung auch zu Hause statt. Die Betreuungskraft zieht für die Dauer ihres Betreuungsauftrages mit in den zu versorgenden Haushalt ein und übernimmt dort die vereinbarten Aufgaben in Haushalt und Grundpflege.
Für eine eher kurzfristige und vorübergehende Pflegebedürftigkeit können sich Angehörige für die Pflege zu Hause freistellen lassen. Die Pflegefreistellung oder der Pflegeurlaub beinhaltet eine temporäre Arbeitsfreistellung, um einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen im Krankheitsfall zu pflegen und/oder aber dessen Kinder zu betreuen. Auf entsprechenden Antrag leistet die Pflegeversicherung in diesen Fällen ein Pflegeunterstützungsgeld, um den potenziellen Ausfall von Lohn oder Gehalt abzumildern bzw. aufzufangen.