Bei einem Pflegebett handelt es sich um ein Bett mit besonderen Merkmalen, das auf die Bedürfnisse von kranken, pflegebedürftigen oder eingeschränkten Menschen ausgerichtet ist. Pflegebetten werden in Altenheimen, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen der stationären Pflege sowie auch in der häuslichen Pflege verwendet.
Zu den Besonderheiten von Pflegebetten gehören mehrfach verstellbare Liegeflächen, die verschiedene Sitz-, Liege- und Lagerungsarten ermöglichen. Ein Pflegebett kann in der Höhe verstellt werden, damit beispielsweise Pflegeaufgaben bei bettlägerigen Menschen ergonomisch einfacher durchgeführt werden können. Auch das Aufstehen und Hinlegen kann durch die Höhenverstellung erleichtert werden. Außerdem stehen Pflegebetten auf feststellbaren Rollen, damit Transporte möglich sind. Einige Funktionen können manuell per Handschalter oder aber elektrisch mittels Motor genutzt werden. Zusätzlich können Pflegebetten durch Zubehör wie Aufrichthilfen mit Griff (Bettgalgen), Seitengittern, Fixierungsvorrichtungen, Fußstützen, Infusionshaltern oder eine Winkelverstellbarkeit angepasst bzw. erweitert werden.
In der Regel werden Pflegebetten mit Matratzen ausgestattet, die sich nach den aktuellen Bedürfnissen und normalen Gewohnheiten von Benutzern richten. Je nach Gesundheitszustand und Erkrankung können auch Matratzen Verwendung finden, die die Wirbelsäule entlasten oder Druckstellen vermeiden können. Zum Einsatz kommen häufig Antidekubitus Matratzen, Druckverteilungsmatratzen oder Wassermatratzen. Für spezielle Anforderungen gibt es Seitenlagerungsbetten, Stehbetten, Aufstehbetten, Schwerlastbetten, Ultraniedrigbetten oder Smartbetten, die dank vieler technischer Raffinessen auch intelligente Pflegebetten genannt werden.
Pflegebetten gehören zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Die Kosten hierfür können häufig von der Krankenkasse oder Pflegekasse erstattet werden. Ein Pflegebett muss bei der jeweiligen Kasse beantragt werden. Für die Entscheidung über eine Kostenübernahme benötigen die Kassen neben dem Antrag eine ärztliche Verordnung.
Angeboten werden Pflegebetten in Sanitätshäusern. Sie können sowohl gekauft als auch gemietet werden.