Auf Initiative der Bundesländer wurden von den Krankenkassen und Pflegekassen Pflegestützpunkte eingerichtet, die Hilfesuchenden Unterstützung und Beratung anbieten. Sofern Hilfesuchende selbst Pflegebedürftige sind oder aber pflegebedürftige Angehörige versorgen, bekommen sie in einem Pflegestützpunkt alle notwendigen Informationen, Anträge und weitere Hilfestellungen. Pflegestützpunkte haben den Anspruch, kompetenter Ansprechpartner für alle Anliegen im Pflegebereich zu sein und wollen dadurch eine wohnortnahe Beratung, Betreuung und Versorgung sicherstellen.
In den Pflegestützpunkten ist auch die Pflegeberatung der Pflegekasse untergebracht. Auf eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung hat nach § 7 a SGB XI hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland Anspruch.
Beispielhafte Informationen von den Pflegestützpunkten
Wenn Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige eine Wohnung oder ein Haus altengerecht umbuchen müssen, informieren die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte über potenzielle Zuschüsse aus der Pflegekasse. Auf der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim verfügt der Pflegestützpunkt über Informationen zu geeigneten regionalen Anbietern. Auch eine Übersicht über ehrenamtliche Angebote aus der Kommune oder Gemeinde kann vom Pflegestützpunkt bereitgestellt werden.
In einem Pflegestützpunkt soll auf Wunsch des Hilfesuchenden das komplette Leistungsspektrum in Bezug auf eine Pflegebedürftigkeit koordiniert werden. Die Mitarbeiter können auch pflegende Angehörige bei der Organisation und Vorbereitung rund um die Pflege unterstützen. Pflegestützpunkte bieten eine Vernetzung aller pflegerischen Angebote vor Ort und in der Region sowie zu den Sozialleistungsträgern.
Der jeweils zuständige Pflegestützpunkt kann über eine Suchfunktion auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums erfragt werden.