Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die das Risiko abdecken soll, pflegebedürftig zu werden. Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 wird die Pflegeversicherung als eigenständiger Bereich der Sozialversicherung betrachtet. Die Regelungen der Pflegeversicherung befinden sich im mit „SGB“ abgekürzten Sozialgesetzbuch. Die darin getroffenen Regeln gelten auch für Privatversicherte.

Jeder, der Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist, trifft die Pflicht, sich durch die Pflegeversicherung abzusichern. Die Krankenversicherungen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern eine entsprechende Pflegeversicherung anzubieten. Gesetzliche Krankenversicherungen nutzen hierfür eine gesetzliche Pflegekasse, während private Krankenversicherungen Pflegeversicherungen von privaten Versicherungsunternehmen anbieten

 

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden nach Pflegegraden gewährt. Bis zu gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen leistet die Pflegeversicherung für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege sowie für Pflegehilfsmittel, ehrenamtlich Pflegende und eine erforderliche Wohnungsanpassung. Auch die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung werden durch die Leistungen der Pflegeversicherung gemindert.

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung können nur auf Antrag durch die versicherte Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter gewährt werden. Beim Erstantrag werden die Leistungen nicht rückwirkend gewährt. Nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist es möglich, auch rückwirkend Leistungen zu erhalten.

Die Pflegeversicherung kooperiert zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie der Einteilung in Pflegegrade mit dem MD, der entsprechende Begutachtungen durchführt.

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