Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um ein Dokument, mit dem Menschen ihre eigene Zukunft gestalten können. Die Vorsorgevollmacht wird vorsorglich für den Fall verfasst, dass der Verfasser nicht mehr selbst in der Lage ist, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Gründe hierfür könnten Krankheiten, Notsituationen, Gebrechlichkeit oder Alterserscheinungen sein.
Aus diesen Gründen ist auch niemand zu jung, um eine Vorsorgevollmacht zu errichten, wozu die CareWork immer wieder rät. Durch eine Vorsorgevollmacht ist es nämlich möglich, eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden. Eine Bestimmung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht ist nach § 1896 BGB dann nicht erforderlich, wenn ein Bevollmächtigter benannt wurde und die Angelegenheiten des Vollmachtgebers regeln kann.
Die Vorsorgevollmacht stärkt insoweit das Selbstbestimmungsrecht. Der Vollmachtgeber kann in jungen und/oder gesunden Zeiten eine Vertrauensperson zum Bevollmächtigten ernennen, der bei einer später eintretenden Einwilligungs- und/oder Geschäftsunfähigkeit in seinem Sinne handelt und entscheidet.
Verfügung, Form und Inhalt der Vorsorgevollmacht werden durch die kostenlosen Formulare des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erleichtert[2]. Sie können aber auch hier ein Exemplar, welches wir für Sie zusammengestellt haben, downloaden und bequem am PC ausfüllen oder ausdrucken: Vorsorgevollmacht CareWork.