Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse

Wer in einem Jahr bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich bei der Krankenkasse von Zuzahlungen befreien lassen oder sich am Ende des Jahres den über dieser Belastungsgrenze liegenden Betrag erstatten lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Für alle anderen gelten 2 % des Bruttoeinkommens als Belastungsgrenze.

Die Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse soll verhindern, dass chronisch Kranke, Behinderte und Menschen mit geringen Einkünften durch Zuzahlungen für medizinische Leistungen unzumutbar belastet werden.

 

Geltungsbereich der Zuzahlungsbefreiungen

Unabhängig von den festgesetzten Belastungsgrenzen kann eine Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Arzneimittel und Medikamente gelten. Die Medikamente eines bestimmten Herstellers, der mit der Krankenkasse einen entsprechenden Rabattvertrag geschlossen hat, sind dann ganz oder zur Hälfte zuzahlungsfrei. Eine Zuzahlungsbefreiung kann jedoch auch für Menschen gelten, die nach sozialem Entschädigungsrecht behandelt und dadurch von Zuzahlungen befreit werden.

 

Voraussetzungen für die Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse

Wer mehr als 2 % seines jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgeben muss, gilt als unzumutbar belastet und kommt für eine Zuzahlungsbefreiung in Frage. Berechnet wird das Familienbruttoeinkommen aller mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, also auch von Ehepartnern, Kindern und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Es gelten gewisse Freibeträge, die das anrechenbare Bruttoeinkommen reduzieren.

Überschreiten die Zuzahlungen 1 % (chronisch Kranke) bzw. 2 % der so errechneten Bruttoeinnahmen, erhält der Versicherte, sein Ehegatte und die familienversicherten Kinder im Haushalt für den Rest des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung oder eine Rückerstattung des Mehrbetrages von der Krankenkasse. Für Zahnersatz gelten in Teilen Härtefallregelungen, während Sonderregelungen für Sozialhilfeempfänger im Alten- oder Pflegeheim angewendet werden können.

24 Stunden Betreuung anfordern

Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches
und kostenloses Angebot über die sog. 24 Stunden Betreuung zu.

Unsere Partner

Bekannt aus

Skip to content