Zahlt die Krankenkasse für die 24 Stunden Pflege
Nein, aber bei Vorhandensein eines Pflegegrades können Leistungen der Pflegekasse die Kosten für eine 24 Stunden Pflege erleichtern. Durch die letzte Pflegeform wurden die alten Pflegestufen mit Wirkung zum 01.01.2017 verabschiedet und um die neuen Pflegegrade ersetzt. Ein Pflegegrad 2 ist Voraussetzung dafür, Pflegegeld aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, das die Kosten einer 24 Stunden Pflege in Teilen auffängt.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad 1: | 0,00 € |
Pflegegrad 2: | 332,00 € |
Pflegegrad 3: | 573,00 € |
Pflegegrad 4: | 765,00 € |
Pflegegrad 5: | 947,00 € |
Zusätzlich wird ein Entlastungsbetrag für Betreuungsdienstleistungen in Höhe von 125,00 € pro Monat erstattet.
Durch die letzte Pflegereform sollen nun auch Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, die vorher nicht im Rahmen einer Pflegestufe berücksichtigt worden sind. Insbesondere Menschen mit Demenz profitieren von den neuen Regelungen. Die Beurteilung für einen Pflegegrad setzt den Fokus nämlich nunmehr darauf, welche Hilfen zur eigenständigen Bewältigung des Alltags erforderlich sind.
Ab dem Pflegegrad 2 leistet die Pflegekasse jährlich bis zu 1.774,00 € für die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen können und was Sie dabei beachten sollten, können Sie auch in unserem Pflege-Ratgeber nachlesen.
In unserem Ratgeber haben wir für Sie zudem übersichtlich die zu erwartenden Kosten und Zuschüsse für eine 24 Stunden Pflege zusammengefasst:
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